Die teils umstrittene Registrierkassenpflicht gilt theoretisch seit Anfang Jänner 2016. Nach einer Übergangsfrist können säumige Betriebe ab Mai aber nun auch gestraft werden. "Es wird im Mai risikoorientierte Überprüfungshandlungen geben", hieß es aus dem Finanzministerium auf APA-Anfrage. Auch bei Routine-Betriebsprüfungen werde die Registrierkassenpflicht kontrolliert.

Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, davon mehr als 7.500 Euro Barumsatz im Jahr, müssen über eine Registrierkassa verfügen. Laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshof (VfGH) von Mitte März sind für das Überschreiten der Umsatzgrenze die Erlöse der ersten vier Monate 2016 maßgeblich und nicht Umsätze des Vorjahres.

Das Finanzministerium rechnet damit, dass nicht allzu viele Betriebe bei der Registrierkassenpflicht säumig sein werden. Die Finanzverwaltung hat bisher nach eigenen Angaben die Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen unterstützt. "Wir haben den Eindruck, dass die Unternehmen vorbereitet sind", so das positive Zwischenfazit des Finanzministeriums.

Straffreiheit bis Juni

Die Expertin für Registrierkassen in der Wirtschaftskammer, Iris Thalbauer, rechnet aber damit, dass ein Drittel der Betriebe noch keine Registrierkassa haben. Sie erinnerte daran, dass Betriebe die bis Ende Juni aufgrund von Kassen-Lieferschwierigkeiten oder noch fehlenden Schulungen keine Registrierkassa haben, auch nicht gestraft werden dürfen. Aufgrund des engen Zeitrahmens plädiert die Wirtschaftskammer-Vertreterin dafür, die Sanktionsfreiheit bis Ende des Jahres zu verlängern. Ab Anfang Jänner 2017 müssten die Registierkassen auch über einen Manipulationsschutz verfügen, der in Unternehmen mit komplizierter Warenwirtschaft und Buchhaltung eine "Mega-Herausforderung" sei.

Bei einer vorsätzlichen Verletzung der Registrierkassenpflicht oder Belegerteilungspflicht können laut Finanzministerium Strafen bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Es sei aber beim Strafausmaß, etwa das Einkommen, Schuld, Milderungsgründe zu berücksichtigen. "Bei einem geringen Verschulden ist theoretisch auch bloß eine Verwarnung möglich. Dies ist jeweils abschließend von den Finanzstrafbehörden zu beurteilen", betonte das Ministerium.

Rupprechter will Nachbesserungen

Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter forderte laut den Salzburger Nachrichten bei einem Fest "25 Jahre Urlaub am Bauernhof", dass die Grenze für den Jahresumsatz, ab dem die Registrierkassenpflicht gelten soll, von 15.000 auf "bis zu 30.000 Euro" steigen solle. Verbesserungen solle es für den Almausschank, für Vereinsfeste, Direktvermarkter, Kleinstunternehmern und auch für den Betriebszweig "Urlaub am Bauernhof" geben.