Die EU-Kommission wirft Google einen Verstoß gegen das Kartellrecht vor. Das Unternehmen nutze seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus, indem es Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern Beschränkungen auferlege. Damit verfolge Google eine Strategie für Mobilgeräte, um seine beherrschende Stellung bei der Internetsuche auszubauen.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager verwies am Mittwoch darauf, dass der mobile Internetbereich immer wichtiger werde. Die Ermittlungen der Kommission hätten den Verdacht ergeben, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält, Innovationen anderer Unternehmen bremst und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt.
Die Google-Suche sei auf den meisten in Europa verkauften Android-Geräten vorinstalliert und als Standardsuchdienst bzw. einziger Suchdienst festgelegt. Ferner werde Konkurrenten auf dem Suchmaschinenmarkt auf diese Weise der Marktzugang über konkurrierende mobile Browser und Betriebssysteme versperrt. Außerdem würde den Verbrauchern durch diese Strategie geschadet, weil der Wettbewerb beschränkt und Innovationen bei Mobilgeräten gebremst werden, kritisiert die Brüsseler Behörde.
Über die Hälfte des weltweiten Internetverkehrs erfolge über Smartphones und Tablets und voraussichtlich werde ihr Anteil in Zukunft weiter steigen. Rund 80 Prozent der intelligenten Mobilgeräte sind mit dem von Google entwickelten Betriebssystem Android ausgestattet. Google vergibt für sein Android-Betriebssystem Lizenzen an Hersteller von Mobilgeräten.
Im April 2015 leitete die Kommission ein Verfahren ein, um das Verhalten von Google im Zusammenhang mit dessen Betriebssystem Android und den entsprechenden Anwendungen zu untersuchen. Die Kommission ist beim derzeitigen Stand der Auffassung, dass Google auf den Märkten für allgemeine Internetsuchdienste, für lizenzpflichtige Betriebssysteme für intelligente Mobilgeräte sowie für App-Stores für das Android-Betriebssystem für Mobilgeräte eine beherrschende Stellung innehat. Google verfügt auf jedem dieser Märkte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) über einen Marktanteil von mehr als 90 Prozent.
Google verstoße gegen das EU-Kartellrecht, indem es von Herstellern als Vorbedingung für die Lizenzierung bestimmter geschützter Google-Apps verlangt, die Google-Suche und den Browser Google Chrome vorzuinstallieren und die Google-Suche auf ihren Geräten als Standardsuchdienst festzulegen. Die Kommission hat außerdem beschlossen, auch gegen die Muttergesellschaft von Google, Alphabet Inc., im Rahmen der Android-Untersuchung ein Verfahren einzuleiten. Alphabet Inc. ist nach Einleitung des Verfahrens gegen Google gegründet worden.