Der deutsche Autokonzern Volkswagen hat für die weiteren Rückrufwellen im Abgasskandal erstmals genaue Termine genannt. Demnach sollen die Wagen mit dem kleinsten betroffenen Motor - dem mit 1,2 Litern Hubraum - ab der Kalenderwoche 22 und damit ab dem 30. Mai in die Werkstatt.

Das Datum geht aus dem ersten generellen Anschreiben an die in Deutschland rund 2,5 Millionen betroffenen Halter hervor. In dem Brief heißt es weiter, dass die mittelgroßen Motoren mit 1,6 Litern Hubraum ab dem 5. September (Kalenderwoche 36) an der Reihe sind.

Passat ab Februar

Bereits bekannt ist der Starttermin 29. Februar (Kalenderwoche 9) für die 2,0-Liter-Maschinen. Dabei machen bestimmte Varianten des Passat den Anfang. Wann genau welche Modelle dran sind, hängt von den vielen verschiedenen Varianten aus Motor, Baujahr und Getriebe ab. Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gibt sie schrittweise in Stufen frei.

Bei den mittelgroßen 1,6-Liter-Motoren, welche die letzte der drei großen Wellen bilden, muss neben einem Software-Update auch ein Bauteil eingesetzt werden. In dem Schreiben heißt es, jeder Halter erhalte noch einmal einen zweiten Brief, der zu einem konkreten Termin in der Werkstatt aufruft. "Wir bedauern zutiefst, dass wir Ihr Vertrauen enttäuscht haben und werden diese Unregelmäßigkeit schnellstmöglich beheben", schreibt Volkswagen. Alle Fahrzeuge seien auch ohne die Nachbesserung "technisch sicher und fahrbereit".

Einigung in USA dauert

Der VW-Konzern erwartet einem Bericht zufolge im Abgasskandal noch eine längere Hängepartie in den USA. Wie das "Manager Magazin" schreibt, rechnen Top-Manager des Konzerns nicht mit einer Einigung mit den US-Behörden über Lösungen für die manipulierten Autos vor Ende März.

Auch würden die 2015 zurückgelegten 6,7 Mrd. Euro für Maßnahmen im Dieselskandal wahrscheinlich nicht ausreichen, berichtet das Blatt unter Berufung auf Unternehmenskreise.

Ein VW-Sprecher sagte am Freitag zu dem Bericht: "Das sind Spekulationen, die wir nicht kommentieren." In den veranschlagten 6,7 Mrd. Euro waren unter anderem Kosten für anstehende Rückrufe enthalten, nicht aber mögliche Straf- und Schadenersatz-Zahlungen.