Mit den steigenden Arbeitslosigkeit erhöht sich auch die Zahl der Missbrauchsfälle beim Bezug von Arbeitslosenunterstützung. 2015 wurde das Geld 102.431-mal gesperrt: gegenüber dem 2014 ein Zuwachs von 1,2 Prozent.

Die Zahl der von Beschäftigungslosen, die mindestens einen Tag im Jahr ohne Job waren, erhöhte sich weitaus stärker um drei Prozent auf 950.926. In den seltensten Fällen wurde das Geld wegen gänzlicher Arbeitsunwilligkeit komplett gestrichen. Das kam im abgelaufenen Jahr 225.mal vor - ein Plus on 14 Prozent.

Schulung verweigert

In 14.260 Fällen verweigerte oder vereitelte der Beschäftigungslose eine bestimmte Arbeitsaufnahme oder Schulungsmaßnahme: ein Plu von fünf Prozent. In einem solchen Fall wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe laut Arbeitsmarktservice sechs Wochen lang gesperrt, im Wiederholungsfall acht Wochen.

Doch mehr als der Hälfte der Arbeitslosen wird das Geld vorübergehend gestrichen, weil sie einen Kontrolltermin beim Berater im Arbeitsamt nicht wahrgenommen bzw. vergessen haben. Das kam in 57 Prozent der Fälle vor - konkret war das im Vorjahr 58.694 Mal der Fall (plus 3,3 Prozent).

Weniger Selbstkündigungen

Fast ein Drittel (29 Prozent) der Sperren kommen wegen der Wartefrist bei Selbstkündigung zustande. Gibt ein Arbeitnehmer seine Stelle freiwillig auf, ohne einen neuen Job zu haben, bekommt er in den ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld ausbezahlt. Davon gab es 2015 allerdings um 4,4 Prozent weniger Fälle (29.252 Personen) als 2014. Angesichts steigender Arbeitslosenraten kündigten weniger ihre Stelle ohne Aussicht auf die nächste.