Keine guten Vorzeichen für Tilo Berlin bei der bevorstehenden Entscheidung des Obersten Gerichtshofes über seine Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen das im April 2014 gegen ihn am Landesghericht Klagenfurt ausgesprochene Urteil von 24 Monaten  Haft im Hypo-Vorzugsaktien-Prozess. Die Generalprokuratur , die dem OGH  vor seinen Entscheidungen eine Empfehlung ("Croquis") gibt, rät in diesem Fall dem OGH das Urteil zu bestätigen, meldet der Standard. Der OGH hält sich häufig, aber nicht immer an die Empfehlungen.

Grigg-Urteil angezweifelt

Dem Bericht zufolge rät die Generalprokuratur dem OGH auch, das damals gegen die Flick Privatstiftung verhängte Urteil von 600.000 Euro Geldstrafe zu bestätigen. Hingegen wird dem OGH empfohlen, das gegen den ehemaligen Hypo-Vorstand Siegfried Grigg verhängte Urteil von 3,5 Jahren Haft teilweise aufzuheben. Grigg hatte ebenfalls berufen und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Nun empfiehlt die Generalprokuratur dem OGH jenen Teil des Urteils aufzuheben, der  die Auszahlung einer Sonderdividende (2,5 Millionen) an die involvierten Hypo-Vorzugsaktionäre betrifft, und von der ersten Instanz neu zu verhandeln,  bezieht sich der Standard auf den Sprecher der Generalprokuratur, Martin Ulrich. Für Berlin, Grigg und die Flick Stiftung gilt die Unschuldsvermutung.

Garantien für Vorzugsaktionäre

In dem Vorzugsaktien-Fall waren die geständigen Ex-Hypo-Organe Wolfgang Kulterer und Josef Kircher wegen Untreue und Bilanzfälschung schuldig gesprochen wurden. Kulterer  fasste eine  Zusatzstrafe von einem Jahr aus, Kircher bekam drei Jahre Haft, zwei davon bedingt. In dem Fall ging es um Hypo-Vorzugsaktien, die für die Flick Stiftung und andere Zeichner mit einer Put-Option quasi risikolos abgesichert waren, woraus kein Eigenkapital entstanden sei.

Sachverständigen-Frage

Tilo Berlins erstinstanzliches Urteil wegen Untreue wurde erst im April  2014 gefällt,  da er in den USA  erkrankt und sein Verfahren ausgeschieden worden war. Berlin beteuerte seine Unschuld und dass er von den Garantien nichts gewusst habe. Seine Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde bezog sich unter anderem auch auf den Umstand, dass der Gerichtsachverständige vorher der Sachverständige der Staatsanwaltschaft war und damit befangen sei. Zuletzt hatte der OGH im Fall der Verurteilung des ehemaligen Immofinanzvorstandes Karl Petrikovitcs eine solche Befangenheit nicht erachtet und das Urteil gegen Petrikovics - sechs Jahre Haft - bestätigt.