Sie ist einer der wichtigsten Bestandteile der Steuerreform und einer der umstrittensten: die Registrierkassenpflicht. Ab 1. Jänner müssen Unternehmer, die heuer mehr als 15.000 Euro Barumsatz gemacht haben, eine fälschungssichere Registrierkasse anschaffen.

Das Problem: Fälschungssicher kann diese erst ab 1. Juli gemacht werden und wie das geschehen soll, ist im Gesetz nur sehr vage formuliert.

Nun haben sich drei steirische Unternehmer dazu entschlossen, beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde einzureichen. Sie werden dabei von der Wirtschaftskammer und den Rechtsprofessoren Johannes Heinrich und Klaus Poier unterstützt.

Drei Punkte

Die Klage setzt an drei Punkten an. Die Verordnung wurde sehr kurzfristig erlassen. Im August wurde bestimmt, dass die Barumsätze der Monate Jänner bis September als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Wer in diesem Zeitraum mehr als 7500 Euro in Bar eingenommen hat und mehr als 15.000 Gesamtumsatz hat, braucht die Registrierkasse. Das trifft vor allem Firmen und Unternehmer, die nur zum Teil mit Bargeld arbeiten. Und auch viele Privatärzte werden eine Kassa anschaffen müssen. Viele Unternehmer hätten auf Barzahlungen verzichtet, wenn sie den Bemessungszeitraum vorher gekannt hätten.

Bankomatzahlungen zählen laut dem Gesetz auch als Barzahlung. Das können die Rechtsexperten aber nicht nachvollziehen, da die Buchung ja bereits elektronisch erfasst wird.

Und schließlich wird gegen die neuen Umsatzgrenzen geklagt. 15.000 Euro sind laut der Beschwerde unverhältnismäßig. Vor allem weil Kleinunternehmer, die weniger als 30.000 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaften gar nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Außerdem kann es durchaus sein, dass ein Unternehmer, der etwas mehr als 15.000 Euro einnimmt abzüglich seiner Kosten nicht mehr als 11.000 Euro verdient. Dann müsste er nicht einmal Einkommenssteuer zahlen.

Obwohl die Beschwerde nun eingebracht wurde, rechnen die Experten allerdings nicht damit, dass der Verfassungsgerichtshof noch heuer darüber entscheiden wird.

ROMAN VILGUT