Die EZB muss Besitzern griechischer Staatsanleihen im Zusammenhang mit dem Schuldenschnitt von 2012 keinen Schadenersatz leisten. Richter am EU-Gericht in Luxemburg wiesen am Mittwoch eine entsprechende Klage von 216 italienischen Inhabern von Hellas-Bonds ab. Diese sahen sich durch das Vorgehen der Europäischen Zentralbank (EZB) in ihren Rechten als Gläubiger beeinträchtigt.
Die Kläger forderten insgesamt mehr als 12 Millionen Euro Schadenersatz. Sie hatten argumentiert, dass sie bei dem Schuldenschnitt stärker bluten mussten, weil sich die EZB nicht daran beteiligt habe. Das Gericht folgte der Argumentation allerdings nicht.
Technischer Kniff der EZB
Dem Schuldenschnitt hatte sich die Zentralbank durch ein technisches Manöver entzogen, indem die Papiere zuvor umbenannt wurden. Die meisten Privatgläubiger Griechenlands hatten dem freiwilligen Schuldenschnitt damals zugestimmt. Dabei erließen Banken und andere Bondbesitzer dem klammen Land Verbindlichkeiten in Höhe von 107 Milliarden Euro.
Damit konnte die Regierung in Athen eine unmittelbare Pleitegefahr bannen und den nächsten Finanzhilfen von EU und Internationalem Währungsfonds (IWF) den Weg ebnen.