Die Chefin der Staatsholding ÖBIB, Martha Oberndorfer, begrüßt den geplanten Einstieg des Glücksspielkonzerns Novomatic bei seiner Erzrivalin Casinos Austria. Dadurch erhöhe sich der Wert des staatlichen Anteils an den Casinos, so Oberndorfer am Montag zur APA. Die Staatsholding werde Novomatic nicht überbieten - der Anteil der Staatsholding ÖBIB (vormals ÖIAG) könnte sogar reduziert werden.
Bei der Übertragung des staatlichen Casinos-Anteils von 33,24 Prozent von der Nationalbank-Tochter Münze Österreich auf die ÖBIB sei der Wert der Casinos Austria AG (Casag) in Gutachten mit 406 Millionen Euro festgelegt worden. "Novomatic hat kolportiert einen Preis ins Treffen geführt, der in der Nähe von 500 Millionen Euro liegt. Das ist ein Preis, der uns zu hoch erscheint", so Oberndorfer.
Es sei "schwer zu argumentieren, warum die Republik 500 Millionen Euro zahlen soll", so die Chefin der ÖBIB. Die Staatsholding habe bereits "beleuchtet, ob wir die rechtlichen Möglichkeit haben, einen höheren Preis zu bezahlen. Aber die Basis ist relativ dünn", erklärte Oberndorfer. Der Staat war mit seinem 350-Millionen-Angebot bei den Casinos-Aktionären abgeblitzt.
Staatliche Sperrminorität?
"Theoretisch könnte die Republik ihren Anteil auf die Sperrminorität reduzieren", sagte die ÖBIB-Chefin zur APA. Die Entscheidung darüber müsse der Finanzminister treffen.
"Wenn man sich die Optionen ansieht, stellt man als Betriebswirt fest, dass die Überschneidungen der Konzerne gering sind", so Oberndorfer auf die Frage nach einer möglichen Reduktion des ÖBIB-Anteils. "Die beiden Konzerne würden sich gut ergänzen", es gebe "eine ganze Menge an Synergieeffekten".
Novomatic hat sich bereits mehr als 28 Prozent der Casinos-Anteile gesichert - die MTB Privatstiftung sowie der Mühlenkonzern Leipnik-Lundenburger Invest (LLI) haben ihre Aktien abgegeben. Novomatic spitzt auf weitere Anteile und hat gute Chancen, diese auch angedient zu bekommen.
Behörde weiß es "aus den Medien"
Ob Novomatic tatsächlich Mehrheitseigentümer der Casinos Austria werden darf, steht noch in den Sternen, könnten doch die Kartellwächter ein Veto einlegen. Noch ist die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nicht mit dem Fall befasst. Weder sei ein Zusammenschlussvorhaben eingelangt noch sei es zu einem Pränotifikationsgespräch - eine Art Voranfrage - gekommen, sagte eine BWB-Sprecherin zur APA. Man habe "von dem Vorhaben selbst nur aus den Medien erfahren."