Nach dem deutschen Bundesgerichtshof hat nun auch ein österreichisches Gericht die Verrechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr für gesetzwidrig erklärt. Das Landesgericht Innsbruck nannte die Gebühr in seinem Urteil eine "gröbliche Benachteiligung" der Kunden. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im konkreten Fall ging es um die Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV), die für Konsumkredite eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,5 Prozent und für hypothekarisch besicherte Verbraucherkredite ein Prozent der Kreditsumme verrechnete. Allein schon die Koppelung der Höhe dieser Gebühr am ausgeliehenen Betrag bezeichnete das LG Innsbruck als eine Benachteiligung für die Bankkunden.
Kritik auch an der Höhe der Zahlungen
Im Urteil heißt es, es sei nicht nachzuvollziehen, warum Kreditverträge über höhere Summen "zwingend und in jedem Fall einen höheren Bearbeitungsaufwand nach sich ziehen sollten". Nachteilig sei auch, dass die gesamte Abgabe auf die Konsumenten übergewälzt werde.
Kritik übte das Gericht zudem an der Höhe der Zahlungen. Bei einem Kredit von 350.000 Euro würde eine Bearbeitungsgebühr von 3.500 Euro (ein Prozent) anfallen, rechnete das LG Innsbruck vor. Diese Summe würde einen allgemein anfallenden Bearbeitungsaufwand mehrfach abdecken. Man könne nicht erkennen, wofür der verbleibende Anteil eigentlich verrechnet werde, hieß es.
Erfreut über das Urteil zeigte sich die AK Vorarlberg. Karin Hinteregger, Leiterin der Konsumentenberatung, sah darin ein "wichtiges Urteil gegen den Gebührendschungel der Banken". Banken würden Kosten für Arbeiten, die in ihrem eigenen Interesse anfallen, immer mehr auf ihre Kunden abwälzen.