ie Summe von 50.000 Euro will Oliver Haditsch in den nächsten eineinhalb Monaten zusammenbekommen. So viel kostet es, den Prototyp seiner Erfindung maschinenfertigen zu lassen, um danach in Serienproduktion zu gehen. Und weil die Banken derzeit mit Krediten nicht gerade um sich werfen, beschreitet der Firmenchef einen alternativen Weg, um an das Geld zu kommen: Er setzt auf die Kraft von vielen kleinen, privaten Investoren – auf Crowdfunding.
Mit seiner Firma Oktosol hat der Steirer eine neue Art von Solarkollektoren erfunden, die es nun zu finanzieren gilt. Anders als die Flächenkollektoren, wie man sie weithin kennt, arbeiten die Oktosolsysteme ähnlich einer Blume. Jede „Blüte“ besteht aus zwei Parabol-Spiegelflächen, die mit der Sonne mitbewegt werden und das Licht auf Absorber konzentrieren. Scheint keine Sonne, klappen sich die Spiegel zu und können automatisch gereinigt werden. „Unser System kommt auf Temperaturen von 220 Grad Celsius, wodurch es auch Strom erzeugen und Prozesswärme für Industriebetriebe bereitstellen kann“, sagt Haditsch.
"Ein wahrer Segen"
Wer sich an der Investition in die Technik beteiligt, bekommt – je nach Höhe der bezahlten Summe – Rabatte für den späteren Kauf eines Oktosol-Systems. Die erste echte Anlage soll demnächst beim Erlebnishotel Steirisch Ursprung in Brodingberg (Bezirk Graz-Umgebung) entstehen. „Ein wahrer Segen“ sei das am Dienstag im Nationalrat beschlossene Crowdfunding-Gesetz für Menschen in seiner Lage, sagt Haditsch. Und derer gibt es viele.
Wenngleich es noch strittig ist, ob sich für Leute wie Oliver Haditsch mit ihren spendenähnlichen Rabatt-Modellen durch das „Alternativfinanzierungsgesetz“ viel ändert. Grundsätzlich werden im neuen Gesetz jedenfalls „Crowdinvestments“ – also alternative Anlageformen, bei denen ein Anleger einem Unternehmer Kapital für einen bestimmten Zeitraum gibt und dafür eine finanzielle Gegenleistung bekommt – erstmals geregelt.
"Erstaunlich gut"
Als „erstaunlich gut und großen Schritt in Richtung Praktikabilität“ sieht das neue Gesetz diesbezüglich der Grazer Crowdinvesting-Experte Stefan Weinberger. Er begrüßt vor allem, dass die Prospektpflichtschwelle für Unternehmen von 250.000 Euro auf 1,5 Millionen Euro erhöht wurde. Bis hin zu lukrierten fünf Millionen reicht zudem ein vereinfachtes (und dadurch günstigeres) Prospekt. Auf Drängen der Konsumentenschützer wurde im neuen Gesetz schließlich auch eine Anleger-Höchstgrenze von 5000 Euro pro Projekt fixiert. Nur wenn ein Anleger bestätigt, dass er nicht mehr als zehn Prozent seines Finanzvermögens oder das Doppelte seines monatlichen Nettoeinkommens investiert, kann diese Grenze überschritten werden.