Zwölfte Streikwelle, der dritte Streiktag. Die Lufthansa gab für 790 von 1400 Kurz- und Mittelstreckenflügen die Information aus: cancelled – gestrichen. 94.000 Passagiere waren vom Ausstand betroffen, der dadurch verschärft wurde, dass in Frankfurt der Bodenabfertiger Acciona ebenfalls die Arbeit niederlegte.
Am heutigen Samstag werden abermals 20.000 Passagiere stranden, da der Streik verlängert wurde und wie schon am zweiten Streiktag Fern- und Frachtflüge trifft. Die Lufthansa streicht 74 von 160 Flügen. Es wird nicht das letzte Mal gewesen sein: Die Vereinigung Cockpit erklärte, weitere Streiks wie bisher mit 24 Stunden Vorlauf anzukündigen.
Rechte bei einem Streik
Den Passagieren müssen kostenlose Ersatzbeförderungen angeboten werden, die Kunden haben die Wahl, den Ersatz anzunehmen oder von der Reise zurückzutreten – dann gibt es das Geld retour. Ab zwei Stunden Wartezeit steht den Gestrandeten außerdem die Versorgung mit Essen und Trinken zu, bei einer Weiterreise am nächsten Tag auch die Hotelübernachtung.
Nur eine Entschädigung fällt bei einem Streik flach. Rechtlich betrachtet gilt das als außergewöhnlicher Umstand, erklärt Andreas Sernetz. Der gebürtige Grazer hat aus eigener leidvoller Erfahrung mit einer Fluglinie eine Geschäftsidee geboren und 2011 das Unternehmen „Fairplane“ gegründet, das auf Basis von EU-Fluggastrechten Entschädigungen für Passagiere erstreitet. 60.000 Fälle mit einer Erfolgsquote von mehr als 80 Prozent habe man international bereits abgewickelt, sagt Sernetz. Entschädigungen gibt es bei Verspätungen (ab drei Stunden) oder Ausfällen, sie betragen zwischen 250 und 600 Euro.
„90 Prozent der Passagiere wissen über ihre Rechte nicht Bescheid und lassen deshalb viel Geld liegen“, meint Sernetz. Allein in Österreich, so ist der Firmengründer überzeugt, müssten Airlines jährlich 80 Millionen Euro zahlen. Das Prozessrisiko übernimmt Fairplane, erst wenn eine Entschädigung fließt, behält sich das Unternehmen davon 29,4 Prozent ein. Neben Fairplane beackert auch eine Reihe von Anwälten dieses Gebiet.
Es muss aber niemand einen Anwalt bemühen oder Provision zahlen. Eine nicht kommerzielle Schlichtungsstelle gibt es im Verkehrsministerium, ab Sommer wird diese Stelle zudem für sämtliche Beschwerden zu Bahn, Bus, Flug und Schiff zuständig sein. Der Unterschied ist: Die Schlichtungsstelle greift erst ein, wenn sich Kunde und Verkehrsträger nicht einigen können.