Die Geschichte von Ushij Matzers Bioladen, ihrem Holzkochlöffel und dem Strafbescheid der Grazer Behörde wegen Verstößen gegen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz schlug im Dezember Wellen bis in die Nachrichtenportale und Gazetten Deutschlands, die den hiesigen Amtsschimmel mit dicken Schlagzeilen würdigten.
Die Frage, ob Holzutensilien in einer kommerziellen, wenn auch kleinen Bio-Küche den Hygienevorschriften widersprechen oder nicht, wurde außerdem zu einem Politikum im Wirtschaftskammerwahlkampf.
Das ist zwei Monate her – doch die Wogen glätten sich nicht. Im Gegenteil: Aus juristischer Sicht haben die Bio-Pionierin und ihr von der Kammer gestellte Anwalt Rainer Frank nun die dritte Runde eingeläutet. Matzer beschreitet den Weg zum Verwaltungsgerichtshof als letzte Instanz.
Strafe herabgesetzt
Kurz die Vorgeschichte: Im April des Vorjahres erhielt Matzer einen Strafbescheid der Stadt Graz, in der die Verwendung von Schneidbrettern und Kochlöffeln aus Holz, fehlende Deckel auf den Mistkübeln sowie Mängel bei Personalschulung und Dokumentation beanstandet wurden. Die Geldstrafe wurde mit insgesamt 500 Euro festgesetzt; für Aufsehen sorgte Matzer aber mit der Ankündigung, dass sie stattdessen die Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen absitzen wolle.
Gegen den Strafbescheid hat Matzer freilich Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Steiermark eingebracht, doch diese Beschwerde ist inhaltlich abgewiesen worden. Lediglich die Strafhöhe wurde von 500 auf 280 Euro gesenkt, die Ersatzfreiheitsstrafe würde nur noch 24 Stunden betragen.
Die Frage, ob das Holzschneidbrett und der Holzlöffel im Bioladen nun erlaubt sind oder nicht, sei damit noch immer nicht beantwortet, beklagen Matzer und ihr Anwalt, die deshalb außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht haben – und hoffen, dass sich die Höchstrichter der Sache annehmen. Zwar fordert die Behörde einerseits Gebrauchsgegenstände, die desinfiziert werden können, und beanstandet die Verwendung von Holzteilen. Doch werde andererseits „im Bescheid, auf den sich das Straferkenntnis bezieht, die Verwendung von Küchenhelfern aus Holz nicht untersagt“, argumentiert Frank, der auch kein Gesetz kennt, das Holzkochlöffel oder Holzschneidbretter konkret verbietet. „Es gibt nur eine Leitlinie für Großküchen, doch selbst das ist eine Empfehlung und kein Gesetz.“
Kritik an Willkür
„Die Unternehmer werden übrig gelassen, nach welchen Spielregeln sie arbeiten sollen“, übt Wirtschaftskammerpräsident Josef Herk Kritik und steht weiterhin hinter der Bioladenbetreiberin. Seit das Landesverwaltungsgericht ihre Beschwerde gegen die Strafe abgewiesen hat, sei die Behörde über Weihnachten zwei Mal zur Kontrolle in ihrem Laden gewesen, erzählt Matzer. Herk: „Das ist Willkür der Behörde.“