Die Energiepreise sind niedrig - dieser Preisvorteil wird aber nur unzureichend an die Endkunden weitergegeben. Stattdessen gibt es - wie die Kleine Zeitung exklusiv berichtet - ab 1. Februar schon wieder eine neue gesetzliche Gebühr: Künftig muss jeder Haushalt eine Investitionsförderung für Kraft-Wärme-Anlagen (so genannte KWK-Anlagen) bezahlen. Das wurde mehr oder minder "heimlich" beschlossen.
Schuld daran ist das novellierte KWK-Gesetz, das diese Gebühr jetzt vorschreibt. Zwar macht diese Gebühr vorerst pro Haushalt und Jahr nur einen Betrag von 1,25 Euro aus, Kritiker sehen aber einen Türöffner für ein weiteres Abkassieren bei den Endkunden. Denn erst mit Jahresbeginn wurde die Ökostromförderung kräftig erhöht. Und künftig soll es neben dem KWK-Gesetz auch ein KWK-Punkte-Gesetz geben, das wieder neue Belastungen enthält.
Der Unterschied: Die Gelder aus dem KWK-Gesetz fließen in die Förderung von Investitionen, die Gelder aus dem künftigen KWK-Punkte-Gesetz sollen indes in die Förderung des laufenden Betriebs von KWK-Anlagen fließen. Dieses Punktegesetz wird derzeit noch von der EU geprüft. Es wird die Haushalte mit weiteren rund 12 Euro pro Jahr belasten.
Das Geld fließt nach Wien
Die KWK-Abgabe tritt mit 1. Februar in Kraft, die Netzbetreiber müssen die Pauschale auf den Stromrechnungen ausweisen. Martin Graf, Vorstandsdirektor der Aufsichtsbehörde E-Control, sieht den Trend zu immer höheren "Preisaufschlägen" durchaus kritisch: "Die Vorteile, die sich aus den Effizienzsteigerungen bei den Netzbetreibern in den letzten Jahren ergeben haben, werden wieder aufgesogen, wenn die politischen Kosten ständig steigen."
Das eingesammelte Geld aus der KWK-Abgabe soll sich auf 12 Millionen Euro pro Jahr summieren. Es wird hauptsächlich nach Wien fließen, wo große KWK-Anlagen in Betrieb sind. Zahlen müssen aber alle Stromkunden in ganz Österreich.