Der Handelskonzern Spar legt gegen das erstinstanzliche Urteil des Kartellgerichts wegen Preisabsprachen Berufung ein. "Dieser Schritt ist notwendig, da der Beschluss aus Sicht von Spar in mehrfacher Hinsicht mit Mängeln belastet und nicht nachvollziehbar ist", gab die Handelsfirma Donnerstagabend in einer Aussendung bekannt.
Auch wenn das Erstgericht Spar in Teilbereichen rechtgegeben habe, biete der erstinstanzliche Beschluss keine genügend klare Rechtssicherheit für die betriebliche Praxis, so Spar. Mit dem Rekurs strebe man Rechtssicherheit für das eigene Unternehmen und alle Marktteilnehmer an.
Das Kartellgericht verurteilte Spar am 26. November wegen Preisabsprachen mit Lieferanten zu einer Geldstrafe von drei Millionen Euro.