Zwei westösterreichische Lebensmittelhändler haben vom Kartellgericht wegen Preisabsprachen Geldstrafen ausgefasst, wie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bzw. die Unternehmen am Montag in Aussendungen meldeten. Die Tiroler Kette "MPreis" muss 225.000 Euro bezahlen, die Vorarlberger Sutterlüty Handels GmbH 78.750 Euro. Die Urteile sind rechtskräftig, da die Parteien auf Rechtsmittel verzichteten.
Beiden Unternehmen waren nach eigenen Angaben die zu erwartenden Prozesskosten zu hoch, wenn sie gegen die Urteile revidiert hätten. Dies seien rein wirtschaftliche Entscheidungen gewesen, hieß es fast wortident.
In beiden Urteilen führte das Kartellgericht eine Reihe von mildernden Umständen an. Beide Lebensmittelketten wären in einer "passiven Rolle" gewesen, unter Druck von Lieferanten und Mitbewerbern gestanden und hätten den Preisabstimmungen nur zum Teil Folge geleistet. Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise in den Bereichen Molkerei- und Brauereiprodukte, alkoholfreie Getränke und Fleisch- und Wurstwaren von 2007 bis Dezember 2012.
Den Kartellverfahren waren sowohl am Firmensitz von MPreis in Völs als auch dem Sutterlüty-Hauptsitz in Egg im Bregenzerwald Hausdurchsuchungen vorausgegangen.