Das Jahr endet, wie es begonnen hat: Mit einer aufsehenerregenden Kartellstrafe im österreichischen Handel. Am 2. Jänner setzte es für die Kärntnermilch eine Strafe über 375.000 Euro wegen Preisabsprachen. Gestern gab die Bundeswettbewerbsbehörde bekannt, dass auch der niederösterreichische Milchriese NÖM zu einer Strafe von 583.200 Euro verdonnert wurde.
Österreichs Wettbewerbshüter haben den Lebensmittelhandel bereits seit 2012 intensiv im Visier, die Strafen wegen Preisabsprachen summieren sich mittlerweile auf rund 25 Millionen Euro (siehe Grafik). Insbesondere Molkereien und Brauereien mussten Strafe zahlen. Rund 40 Hausdurchsuchungen wurden allein im Vorjahr unternommen.
In den meisten Fällen ging es darum, dass die Lieferanten und Händler über die Endverkaufspreise, vor allem bei Aktionen, gesprochen haben. Das ist nach dem Kartellgesetz illegal. Gerade die kleineren Lieferanten meinen aber, sie seien unschuldig und nur zwischen die Fronten der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und der Handelskonzerne geraten. Die größeren Lieferanten und die Lebensmittelhändler argumentieren, dass über Aktionen gesprochen werden müsse, weil da die Absatzmenge massiv ansteige. Mittlerweile gibt es von der BWB einen Leitfaden, der darüber aufklärt, was erlaubt ist und was nicht.
„Verhalten geändert“
Auch der Bußgeldzahlung der NÖM war eine Hausdurchsuchung in der Zentrale in Baden vor rund einem Jahr vorausgegangen. In dem Fall ging es um Preisabsprachen mit Supermarktketten und „in sehr geringem Ausmaß“ auch mit Großhändlern, teilt die BWB mit. NÖM habe demnach zwischen 2007 und 2012 die Listen- und Aktionspreise für Milch, Joghurt und Co. mit dem Handel abgestimmt. Das gehöre mittlerweile der Vergangenheit an, betonte NÖM-Vorstand Alfred Berger.
Es habe damals einen anderen Umgang mit dem Lebensmittelhandel gegeben. Über Aktionspreise zu sprechen sei üblich gewesen. Nach der Strafe habe man aber das Verhalten geändert, die Mitarbeiter seien von Anwälten geschult worden, sagt Berger.
17 Verfahren gegen Spar anhängig
Auch der Handelsriese Spar steht im Verdacht, mit Lieferanten die Preise abgesprochen zu haben. Spar wehrt sich gegen die Vorwürfe und will den Fall bis zum Schluss durchfechten. Im November verurteilte das Kartellgericht den Konzern in erster Instanz zu einer Geldstrafe von drei Millionen Euro. Das nicht rechtskräftige Teilurteil betrifft eine von 17 anhängigen Produktgruppen. Die höchste Summe musste bisher Spar-Konkurrent Rewe zahlen. 20,8 Millionen Euro betrug das Bußgeld. Rewe hat aber immer betont, dass keine Konsumenten geschädigt wurden.