Das nennt man Demokratie im eigentlichsten Sinn: Der Rechts- und Verfassungsausschuss des Kärntner Landtags brachte gestern selbstständig den Antrag ein, das Kärntner Landesholding-Gesetz und das Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz zu ändern. Das Prozedere im Vorfeld verdient die Ehrbezeichnung "demokratisch" aber nicht unbedingt.

Gesetzesentwurf. Am Freitag früh um 7.53 Uhr lag den Abgeordneten im Ausschuss der Gesetzesentwurf vor. Um 11.53 Uhr nickten die Abgeordneten von BZÖ, ÖVP und FPÖ das Gesetz im Plenum ab, SPÖ und Grüne stimmten dagegen. Eine Begutachtung des Entwurfs - wie sonst üblich - gab es im Vorfeld nicht. Trotz eines Briefes, den der Vorsitzende des Kuratoriums des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds, Gilbert Isep, an alle Parteien schickte, in dem er die Kuratoriumsmitglieder und sich selbst als Auskunftspersonen anbot. "Jetzt ist der KWF seine Unabhängigkeit los", sagte Isep. Auch bei der Arbeiterkammer kritisierte man die Ho-Ruck Aktion im Landhaus. AK-Präsident Günther Goach: "Der KWF hat wesentlich zur Standortentwicklung beigetragen, jetzt gefährdet man die Unabhängigkeit." Für SPÖ Klubobmann Peter Kaiser hat sich nun "das Husch-Pfusch Vorgehen im Hypo U-Ausschuss" wiederholt.

Landesholding. Fakt ist, dass mit der Gesetzesänderung der KWF seine Eigenständigkeit verloren hat und in die Landesholding eingegliedert wird. Der Vorstand führt weiter die Geschäfte und ist für die Gewährung und Abwicklung von Förderungen zuständig. In der Verwaltung des Fonds-Vermögens unterliegt der Vorstand der Aufsicht des Vorstandes der Landesholding - und ist auch an dessen Weisungen gebunden. Die können allerdings nur in administrative Bereiche des KWF wirken, nicht in den Förderungsbereich. Wie oft es dazu kommen wird, wird die Praxis zeigen. Sollte es Auffassungsunterschiede über die Zuständigkeit zwischen KWF und der Landesholding geben, entscheidet darüber die Landesregierung als Kollegialorgan, nicht die einzelnen Regierungsmitglieder. Das viel gefürchtete Weisungsrecht der Landesregierung beschränkt sich auf jene Bereiche in denen Förder-Richtlinien vorgegeben werden sollen. Wobei hierfür die Regierung gesonderte Mittel zur Verfügung stellen muss.

Gesellschafts-Dschungel. Für ÖVP Klubobmann Stephan Tauschitz ein gelungenes Gesetz: "Damit ist der Gesellschafts-Dschungel von Karl Pfeifenberger und die Alleinherrschaft von Jörg Haider vorüber."