"Kernvermögen" heißt die neueste Wortkreation der Legisten der Landesregierung. Der Rest Kärntens versteht darunter jene 500 Millionen Euro, die man aus dem Verkauf der Hypo-Anteile an die Bayerische Landesbank lukriert hat. Man will sie "langfristig veranlagen und unbelastet erhalten", heißt es im neu eingefügten Artikel 64a im Kärntner Landesholding-Gesetz. Und der hebt die 500 Millionen quasi in Verfassungsrang.

Aufsichtsrat. Würde man das Vermögen auflösen wollen, müssten Aufsichtsrat und Landesregierung einstimmig dafür sein, beziehungsweise die Auflösung genehmigen. Weitere Geld-Sicherheitsklausel: Damit die Landesregierung genehmigen kann, muss es zuvor eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag geben. Die Befürchtung, dass man zwar 500 Millionen anlegt, jährlich die Zinsen abschöpft, aber über lange Sicht die Inflation das Vermögen auffressen wird, ist ausgeräumt. Der Vorstand der Landesholding muss eine Schwankungsreserve von 20 Millionen anlegen, mit der Renditenschwankungen ausgeglichen werden sollen.