Mit Szenarien wie der Errichtung von Hunderten Windrädern in ganz Kärnten versuchen derzeit Windkraftgegner Punkte – und Stimmen für die Volksbefragung – zu sammeln, sie fordern ein Verbot für neue Windräder in Kärnten. Am 12. Jänner werden dazu die Kärntnerinnen und Kärntner befragt. Nun legen das Land Kärnten, konkret Raumordnungsreferent LH-Stellvertreter Martin Gruber und Energiereferent Landesrat Sebastian Schuschnig (beide ÖVP), erstmals einen Plan für die Errichtung von Windkraftzonen vor. Nur in solchen Zonen, die die bestehende Sichtbarkeitsverordnung ersetzen sollen, dürften künftig neue Windparks gebaut werden.

Aktuell produzieren in Kärnten 14 Windkraftanlagen Strom, weitere 32 sind bereits genehmigt oder wurden beeinsprucht, seien also großteils dem Zugriff des Landes (und damit einem möglichen Verbot) entzogen. Maximal 50 weitere Windräder sollen hinzukommen, legen sich Gruber und Schuschnig am Dienstag erstmals öffentlich fest. Insgesamt soll es also weniger als 100 Windräder geben. In der Verordnung werde aber keine Zahl, sondern de facto eine Erzeugungsleistung von maximal 0,8 bis ein Terawattstunden aus Windenergie festgelegt. Begründung: Im Zuge technologischer Verbesserungen könnte sich die Anzahl der Windräder reduzieren. Damit würde Kärnten seine Ziele, die sich aus dem Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) ergeben, erreichen, sagt Schuschnig.

Zonierungsplan für Kärnten

Von einem „Kärntner Weg“ spricht Gruber, man wolle „eine strenge Regelung und eine strenge Zonierung“ für einen „Energiemix“, in dem Windenergie eine wesentliche Rolle zur Erhöhung der Eigenversorgung mit Strom im Winter darstelle und Kärnten als Wirtschaftsstandort abgesichert werde. Der Zonierungsplan für Windkraft soll im kommenden Jahr beschlossen werden, dem zuvor geht eine strategische Umweltprüfung für die ausgewiesenen Gebiete.

Bestehende Windkraftanlagen auf der Steinberger Alpe
Bestehende Windkraftanlagen auf der Steinberger Alpe © KLZ / Kk

Derzeit ist noch von „Untersuchungsgebieten“ die Rede, die sich auf sieben Kärntner Gemeinden erstrecken. Diese werden bis Jahresende im Land Kärnten geprüft, in der Folge sollen per Verordnung künftige „Windkraftzonen“ definiert werden. Alle diese Gebiete liegen im Nordosten des Landes an der Grenze zur Steiermark, keines, wie von Windkraftgegnern befürchtet, in Oberkärnten. Konkret geht es um Zonen für Windräder in den Gemeinden Metnitz, Friesach, Hüttenberg, Reichenfels, Preitenegg, St. Georgen im Lavanttal und Lavamünd. In allen anderen 125 Kärntner Gemeinden sollen, so Gruber und Schuschnig, keine Windparks errichtet werden.

© KLZ / Infografik Kleine Zeitung

Ausschlusskriterien für Windparks

Die Festlegung der geplanten Zonen habe sich aus einer Reihe von Ausschlusskriterien ergeben, so seien unter anderem alpine Zonen (über 1800 Meter Seehöhe), Siedlungsgebiete, militärisch genutzte Zonen, National- und Biosphärenparks, Natura 2000-Gebiete, Vogelzugstrecken oder Gefahrenzonen von vornherein als mögliche Gebiete zur Erzeugung von Windenergie ausgeschlossen worden. Nur wenige Flächen in Kärnten kämen dafür infrage, so Gruber. Auch die Topografie, wie etwa die Steilheit des Geländes, sowie dessen Erschließung, etwa für den Abtransport des erzeugten Stromes, seien Parameter. Man wolle Windkraft dort verdichten, wo die Landschaft bereits beeinträchtigt sei und es Windkraftpotenzial gebe. Insgesamt handle es sich bei den „Untersuchungsgebieten“, innerhalb derer Zonen für Windkraftanlagen entstehen sollen, um 0,26 Prozent der Landesfläche.

Laut Gruber hätte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) bis zu 0,6 Prozent der Fläche Kärntens für Windkraft vorgesehen und „Kärnten aufoktroyieren wollen“. Man erreiche die gesetzlichen Ausbauziele aber auch mit nur halb so viel Fläche, wird versichert.

Beide ÖVP-Politiker betonen, ein „Totalverbot“ der Windkraft schade Kärnten und dessen Wirtschaft. Auch sei die Fragestellung der Volksbefragung irreführend, weil ein Unterbinden der Errichtung von Windkraftanlagen bei genehmigten Windrädern gar nicht rechtlich möglich wäre. Die Limitierung auf maximal 50 weitere Windräder sei möglich, versprechen Gruber und Schuschnig: „Wenn das Ziel erreicht ist, gibt es keine weiteren Genehmigungen mehr.“ Man wolle so einen Interessensausgleich erzielen.

Für künftige Behördenverfahren ermögliche die Ausweisung von Windkraftzonen eine schnellere Abwicklung, erklärt Albert Kreiner, Leiter der Abteilung 7 der Landesregierung. . Damit könnten die Verfahren für einzelne Projekte deutlich beschleunigt werden.