Nach der Pleite des Möbelhändlers KikaLeiner ist nun auch über die Restaurantkette LeiKi Gastro (Leiki Gastro Alpha GmbH und Leiki Gastro Beta GmbH), die die Restaurants in den Möbelhäusern betrieben hat, am Landesgericht St. Pölten ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Betriebe sollen fortgeführt werden.

An den zwölf Standorten der LeiKi Gastro Alpha GmbH sind 90, an den sechs Standorten der LeiKi Gastro Beta GmbH 49 Mitarbeiter von der Pleite betroffen, in Summe 139 Beschäftigte. Zudem sind rund 40 Gläubiger bei LeiKi Gastro Alpha GmbH betroffen, rund 35 sind es bei der LeiKi Gastro Beta GmbH.

Mehrere Millionen Euro überschuldet

Die Passiva betragen laut den Gläubigerschutzverbänden AKV Europa und KSV1870 in Summe 2,75 Millionen Euro, im Liquidationsfall wären es rund 3,85 Millionen Euro. Auf der Seite der Aktiva steht bei der LeiKi Beta Gastro laut eigenen Angaben eine Forderung von rund 365.000 Euro, die Aktiva der LeiKi Gastro Alpha sollen sich auf 180.000 Euro belaufen.

Sanierungsbemühungen gescheitert

Als Insolvenzgrund wird die Insolvenz der Möbelkette KikaLeiner angeführt: Nachdem außergerichtliche Sanierungsbemühungen gescheitert sind und auch über die „Leiner & kika Möbelhandels GmbH“ neuerlich ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde, schlitterte auch die Restaurantkette in die Insolvenz. Die KikaLeiner-Restaurants haben zwei Standorte in Graz und jeweils einen in Klagenfurt, Villach und Feldbach.

Quote von 20 Prozent

Die Schuldnerfirmen bieten allen unbesicherten Insolvenzgläubigern eine Quote von 20 Prozent, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Dabei handelt es sich um das gesetzliche Mindestanbot.

Insolvenzverwalter ist Kurt Weinreich, mit ihm ist die Finanzierung des Sanierungsplans abzustimmen. „Weiters werden im Zuge der Restrukturierung auch Teilbereichsschließungen zu prüfen sein“, sagte Brigitte Dostal vom KSV1870. Der Insolvenzverwalter werde auch rasch zu prüfen haben, ob eine kostendeckende Fortführung der Unternehmen möglich ist „und die Sanierungsbestrebungen tatsächlich aufrechterhalten werden können“, so die Insolvenzexpertin.