Wer in einem Geschäft nur um ein paar Euro einkaufen will oder in einem Gastro-Betrieb für kaum 5 Euro konsumiert, macht gelegentlich die Erfahrung, dass man ihm die Kartenzahlung verwehrt, weil der dafür nötige Mindestumsatz nicht erreicht sei. Ist das nur ein Vorwand, um Konsumenten ohne Bargeld faktisch zu höheren Ausgaben zu zwingen oder steht dahinter eine unverhältnismäßig hohe Gebührenbelastung für das Unternehmen, wie immer wieder behauptet wird?
Das sagt der Experte zu Mindestbetrag bei Kartenzahlung
Walter Hager, Finanzexperte beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), sagt: „Es gibt dazu kein Gesetz, aber etwas rechtlich Bindendes: Systemanbieter wie Mastercard, Visa oder Maestro haben in ihren Bedingungen stehen, dass es keine Mindest- oder Maximaltransaktionsbeträge geben darf.“ Für Unternehmer falle bei Kartenzahlung kein Mindestbetrag an Gebühren an. „Die Bedingungen, die wir kennen, führen alle prozentuale Berechnungen an.“
Welche Handhabe verärgerte Konsumenten haben? „Sie können sich nur an Visa, Mastercard & Co. direkt wenden. Wer einen Kartenterminal anbietet, hat ja einen Vertrag mit ihnen und hat sich daranzuhalten.“ Die Erfolgsaussichten sind laut Hager freilich schwer einschätzbar.