Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhebt in der Vorarlberger Wirtschaftsbundaffäre Anklage gegen den ehemaligen Vorarlberger Landesstatthalter und Wirtschaftslandesrat Karlheinz Rüdisser (ÖVP) sowie gegen weitere drei Personen. Rüdisser soll mit den Angeklagten in ihrer Funktion als Verantwortliche des Wirtschaftsbunds vereinbart haben, dass die ÖVP-Teilorganisation 2013 bis 2019 die Kosten für Weihnachtsfeiern sowie sein Abschiedsessen übernommen hat.
Konkret lauten die Anklagepunkte auf Untreue und Vorteilsannahme zur Beeinflussung bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung. Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahre. Rüdisser soll in seiner Funktion als Landesstatthalter und Wirtschaftslandesrat „die Zuwendung korruptionsstrafrechtlich relevanter Vorteile mit Verantwortlichen des Wirtschaftsbundes Vorarlberg mit dem Vorsatz vereinbart“ haben, sich dadurch „in seiner Tätigkeit als Amtsträger beeinflussen lassen und diese Vorteile in der Folge auch angenommen haben“. Laut WKStA-Aussendung ist der Strafantrag gegen die vier Personen vor Kurzem beim Landesgericht Feldkirch eingebracht worden.
Zudem wurde ein Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen den Vorarlberger Wirtschaftsbund wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung gestellt. Ermittlungen wegen weiterer Vorwürfe gegen Rüdisser bzw. die anderen drei Personen und den Wirtschaftsbund im Zusammenhang mit Zuwendungen wurden eingestellt. In der Causa ermittelt nach wie vor die Staatsanwaltschaft Feldkirch und zwar wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung.
Bereits eingestellt wurden Ermittlungen der WKStA gegen Landeshauptmann Markus Wallner und Wirtschaftslandesrat Marco Tittler (beide ÖVP).