Das Salzburger Trachtenunternehmen Gössl kämpft mit der Zahlungsunfähigkeit. Am Montag wurden die Gläubiger informiert, dass aus jetziger Sicht Anfang Dezember ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Wie die Gössl-Geschäftsführung am Montag erklärte, seien dafür nicht unternehmerische Fehler verantwortlich, sondern die Folgen der Corona-Krise und das Vorgehen der Hausbank. Sie habe vorzeitig Kredite fällig gestellt um, so der Vorwurf, „die Insolvenz zu erzwingen“.
Während der Jahresabschluss 2019 noch ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) von knapp einer halben Million Euro und eine Eigenkapitalquote von 44 Prozent ausgewiesen habe, hätten COVID-19 und die Folgen der Lockdowns „den Anfang vom Ende der Liquidität“ gebracht. Zwar seien in den Jahren 2020 bis 2022 rund sechs Millionen an Hilfsgeldern an Gössl geflossen. Im selben Zeitraum sind laut dem Unternehmen aber Lockdown-bedingte Verluste in der Höhe von zehn Millionen Euro entstanden.
Corona-Überbrückung
Auf Anraten der Hausbank habe man zwei Corona-Überbrückungskredite in der Höhe von zwei und 0,5 Millionen Euro aufgenommen, die mit 90 bzw. 100 Prozent Garantien durch die Förderbank des Bundes, das Austria Wirtschaftsservice (AWS), abgesichert waren. Als Tilgungsfrist für die Kredite wurde Ende 2024 vereinbart - in der Annahme, dass dem ersten Lockdown keine weiteren folgen. So aber habe man die Raten nicht fristgerecht tätigen können - auch weil die Cofag-Zahlungen erst 2023 mit 1,5 Jahren Verspätung eingelangt seien.
„Verhandlungen mit der Bank über eine Laufzeitverlängerung oder eine Umschuldung sind gescheitert“, sagt Sanierungsexperte Gerald Zmuegg, den sich Gössl zur Unterstützung geholt hat, am Montag. „Anfang September stellte die Bank dann den Überbrückungskredit und einen weiteren Betriebsmittelkredit in der Höhe von 360.000 Euro ohne Not vorzeitig fällig. Dadurch wurde wichtige Liquidität entzogen.“ Zugleich habe die Bank liquide Mittel aus dem operativen Geschäft in der Höhe von 400.000 Euro gesperrt. Die Folge: Am 15. November fällige Finanzamtszahlungen hätten nicht getätigt werden können.
Bitte um Verlängerung der Rückzahlungsfrist
Zmuegg warf den Banken im Zusammenhang mit den Überbrückungskrediten einen Interessenskonflikt vor: „Die Banken können auf die Sicherheit des Staates nur zurückgreifen, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet.“ Deutlicher formuliert es die Gössl-Geschäftsführung: „Die vorzeitige Fälligstellung der Kredite und das Sperren unserer liquiden Mittel kann ich nur so interpretieren, dass eine Insolvenz erzwungen werden soll.“ Dabei hätte die Bank bis Ende Juni 2025 Zeit, die Garantie zu ziehen.
Zmuegg fordert von der Bank eine partnerschaftliche Lösung, etwa eine Verlängerung der Kreditlaufzeit. „Auch eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist durch den Gesetzgeber würde helfen.“ Zugleich wolle er rechtliche Schritte gegen die Bank prüfen.
Shops bleiben offen
Gössl wurde 1947 gegründet und agiert im qualitativ und preislich oberen Bereich. Gössl beschäftigt aktuell 113 Mitarbeiter und wird laut Unternehmensführung heuer voraussichtlich 15 Millionen Euro Umsatz machen. Die Gössl-Geschäfte bleiben trotz der aktuellen Turbulenzen geöffnet, das Unternehmen soll auch im Falle einer Insolvenz weitergeführt werden.