Die technischen und logistischen Vorarbeiten sind so gut wie abgeschlossen. Der Aufwand war und ist durchaus beträchtlich. Mit 1. Jänner 2025 wird auch in Österreich ein Einweg-Pfandsystem von je 25 Cent für Kunststoff-Getränkeflaschen und Getränkedosen eingeführt. Bei der Handelskette Spar spricht man zwar von einem „Mammutprojekt“, zeigt sich aber zuversichtlich, für den Tag X entsprechend gerüstet zu sein, wie Christoph Holzer betont.

Der Spar-Geschäftsführer für die Steiermark und das Südburgenland steht vor einem neuen Pfandautomaten in einer Filiale in der Grazer Conrad-von-Hötzendorf-Straße und erklärt das neue System und den Status der Vorbereitungen. Österreichweit habe Spar rund 60 Millionen Euro (ein Drittel wird über den Recovery Fund der EU gefördert) in 600 neue Leergut-Automaten sowie 2000 sogenannte Kompaktoren investiert. Das sind Anlagen, in denen die zurückgebrachten Flaschen und Dosen automatisch flach gedrückt und eingeschnitten werden. In der Steiermark seien 250 Automaten technisch aufgerüstet bzw. gänzlich erneuert worden. Letztlich werde es steiermarkweit nur 17 sehr kleine Standorte geben, in denen, ob ihrer Größe, Einweg-Pfandgebinde nur händisch zurückgenommen werden können. Österreichweit werde an 1500 Spar-Standorten „mit modernsten Rückgabe-Automaten gearbeitet“.

Christoph Holzer, Spar-Geschäftsführer für die Steiermark und das Südburgenland
Christoph Holzer, Spar-Geschäftsführer für die Steiermark und das Südburgenland © Klz / Stefan Pajman

Wiederholt tippt Holzer auf jenes Logo auf einer Flasche, das ab dem 1. Jänner von zentraler Bedeutung sein wird: Das neue österreichische Pfandlogo zeigt Konsumentinnen und Konsumenten, dass es sich um eine Flasche oder Dose handelt, die unter das neue Pfandsystem fällt.

Entscheidend ist dieses Logo, das eine Plastikflasche und Dose zeigt und darunter ein Euro-Zeichen
Entscheidend ist dieses Logo, das eine Plastikflasche und Dose zeigt und darunter ein Euro-Zeichen © Stefan Pajman

Insbesondere in den ersten Tagen, Wochen und Monaten nach der Umstellung sei „eine gewisse Phase der Verwirrung“ bei Kundinnen und Kunden nicht auszuschließen. Denn die neuen Einwegpfand-Gebinde werden ab 1. Jänner in Umlauf gebracht, zu Beginn werden es also noch wenige sein, zumal bis 31. März auch eine Übergangsfrist läuft, in der Getränkeabfüller noch Gelegenheit haben, vorhandene Gebinde ohne Pfand zu befüllen. Der Lebensmittelhandel darf dann wiederum bis 31.12.2025 Restbestände an Getränken ohne Pfand verkaufen, um Lebensmittelverschwendung zu unterbinden. „Es ist aber nicht kompliziert, für Kundinnen und Kunden bedeutet dies, dass sie einen Blick auf das Gebinde werfen müssen. Entscheidend ist, ob das neue Einwegpfand-Logo, der Kreis mit dem Euro, auf der Flasche oder Dose zu finden ist, oder nicht.“

Gerhard Haindl-Trippl (Tomra), Spar-Chef Christoph Holzer. Unten: Das neue Pfand-Logo
Gerhard Haindl-Trippl (Tomra), Spar-Chef Christoph Holzer. Unten: Das neue Pfand-Logo © KLZ / Stefan Pajman

Auch in den kommenden Wochen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend weiter geschult, um den Kunden bei etwaigen Verunsicherungen unmittelbar in den Filialen helfen zu können, so Holzer. „Wir wollen die Kunden in der Übergangsphase wirklich abholen und unterstützen, auch direkt an den Automaten.“

Die Dimensionen sind bemerkenswert. Die von Handel und Abfüllern eigens für Organisation und Abwicklung geschaffene Gesellschaft „EWP Recycling Pfand Österreich“ rechnet bundesweit jährlich mit bis zu 2,2 Milliarden Flaschen und Dosen.

Bei der technischen Umsetzung hat Spar auch mit der Firma „Tomra“ zusammengearbeitet, die auf Leergutrücknahme-Systeme spezialisiert ist und bereits in anderen Ländern die Einführung von Einwegpfand technisch begleitet hat. Regional-Serviceleiter Gerhard Haindl-Trippl, seit 35 Jahren im Unternehmen tätig, unterstreicht: Für Kunden ändere sich kaum etwas, die bestehenden Leergut-Automaten, die man von Mehrwegflaschen seit Jahren kenne, nehmen auch die Einwegpfandgebinde zurück. Und das, so betont Holzer, unabhängig vom Einkaufsort. Das gelte etwa auch für Einweg-Pfandgebinde von Eigenmarken anderer Handelsketten. Der Bon, der am Automaten ausgedruckt wird, könne – wie gewohnt – an der Kassa eingelöst werden.