Nach der Metallindustrie haben nun auch die rund 120.000 Arbeiterinnen und Arbeiter des Metallgewerbes ihren Kollektivvertrag (KV) für 2025 unter Dach und Fach. Sie erhalten mit 1. Jänner um 4,3 Prozent mehr Bruttolohn. Diese Ist-Lohnerhöhung entspricht der rollierenden Inflation von 3,8 Prozent plus 0,5 Prozent, so die Gewerkschaft PRO-GE, und wurde schon, wie in der Metallindustrie, im Vorjahr ausverhandelt.

Neuer Mindestlohn im Kollektivvertrag

Die KV-Löhne und Zulagen im Metallgewerbe werden um 3,8 Prozent erhöht. Für die rund 20.000 Lehrlinge gibt es ebenfalls ein Plus von 3,8 Prozent (im 1. Lehrjahr nun 967,42 Euro) und die Finanzierung des Klimatickets für alle in den ersten drei Ausbildungsjahren wird fortgesetzt. Der neue Mindestlohn im Metallgewerbe beträgt 2.516,58 Euro brutto.

Die Kolleginnen und Kollegen in der Industrie einigten sich im Herbst 2023 auf eine Erhöhung bestehend aus Jahresinflation plus 1 Prozent, macht für sie einen Zuwachs beim Ist-Lohn von 4,8 Prozent ab 1. November 2024.

Kollektivvertrag als „tragfähiger“ Kompromiss

„Mit dem tragfähigen Kompromiss, der letztes Jahr ausverhandelt wurde, ist es gelungen, für die Arbeiterinnen und Arbeiter auch in schwierigen Zeiten eine Reallohnerhöhung zu garantieren“, zeigte sich der Chefverhandler der Arbeitnehmerseite, Reinhold Binder (PRO-GE), am Donnerstag zufrieden.

Der Geltungsbereich des Kollektivvertrags Metallgewerbe umfasst Betriebe aus acht Bundesinnungen und einem Fachverband der Wirtschaftskammer und beinhaltet dabei Berufsgruppen wie Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik sowie die Gruppe der Installateure.