Die sogenannte kalte Progression als schleichende Steuererhöhung wurde im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer im Jahr 2023 abgeschafft. Seitdem werden die Steuerstufen jedes Jahr an die jeweilige Teuerung angepasst, damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Zuge der jährlichen Lohnerhöhungen nicht mehr in höhere Steuerstufen rutschen, was zu einer Steuerentlastung führt. Zudem werden Sozial- und Familienleistungen, wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag ebenfalls jährlich valorisiert.

Die Effekte für den Einzelnen können über den sogenannten Entlastungsrechner des Finanzministeriums (bmf.gv.at/entlastungsrechner) abgefragt werden. Dieses Online-Service wurde gerade wieder aktualisiert und soll „Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, auf Knopfdruck ihre individuelle Steuerentlastung durch die Abschaffung der kalten Progression für das Jahr 2025 zu berechnen“, wie das BMF mitteilt. Die individuelle Entlastung könne im Rechner mit der Eingabe des persönlichen Brutto- oder Nettoeinkommens ermittelt werden. Die Inflationsrate, die für das Jahr 2025 zur Abgeltung der kalten Progression herangezogen wird, beträgt 5,0 Prozent und basiert auf dem Durchschnitt der Inflationsraten von Juli 2023 bis Juni 2024.

>>> Hier geht‘s zum Entlastungsrechner <<<

Steuerstufen angepasst, zwei Milliarden Euro an Steuerentlastung

Insgesamt werden die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Abschaffung der kalten Progression laut BMF im Jahr 2025 um rund zwei Milliarden Euro entlastet. „Ich ermutige jede Steuerzahlerin und jeden Steuerzahler, sich die persönliche Steuerentlastung vom Rechner des Finanzministeriums vorrechnen zu lassen.“, wird Finanzminister Magnus Brunner in einer Aussendung zitiert. Der Entlastungsrechner mache das „in Zahlen für jede und jeden persönlich greifbar“.

Anhebung der Tarifstufengrenzen und wesentlichen Absetzbeträge ab 1.1.2025
Anhebung der Tarifstufengrenzen und wesentlichen Absetzbeträge ab 1.1.2025 © BMF