Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) schiebt der Einhebung der sogenannten Netzzutrittspauschalen für PV-Anlagen einen Riegel vor, die Verrechnung dieser Beträge sei nur in bestimmten Fällen zulässig. Hintergrund war eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Flughafen Wien und der Wiener Netze. Zwei PV-Großanlagen, die in Schwechat errichtet wurden – mit einer Leistung von insgesamt rund 16.000 Kilowatt-Peak (kWp) – wurden an den bestehenden Netzanschluss, der davor nur für den Strombezug verwendet worden war, angeschlossen. „Der Netzbetreiber begehrte dafür die Zahlung eines Netzzutrittsentgelts“, wie es beim OGH heißt. Das wurde bereits von zwei gerichtlichen Instanzen verweigert – und nun vom OGH bestätigt.

Betrag wird zurückerstattet

Das Urteil hat Folgen. Wie Oesterreichs Energie mitteilt, werden alle österreichischen Netzbetreiber „im Sinne ihrer Kundenorientierung dieses Urteil nun umsetzen“. Die entsprechenden Netzzutrittspauschalen werden betroffenen Kundinnen und -kunden automatisch zurückerstattet.

Michael Marketz: „Ziel ist es, den Betrag bis Ende des Jahres rückzuerstatten.“
Michael Marketz: „Ziel ist es, den Betrag bis Ende des Jahres rückzuerstatten.“ © Konstantin Kurasch

Michael Marketz, der Geschäftsführer der Kelag-Tochter Kärnten Netz GmbH (KNG), spricht gegenüber der Kleinen Zeitung von rund 15.000 betroffenen Kärntner Kunden. Dabei geht es vor allem um Betreiber von PV-Anlagen auf den Dächern von Privathaushalten. Sie zahlten seit der Novelle des ElWOG 2021 die nunmehr nicht mehr zulässige Pauschale. „Wir schauen uns nun alle Anlagen an, wo das zutrifft, und gehen aktiv auf die Kunden zu“, erklärt Marketz.

Ein Millionenbetrag

Die Rückerstattung trifft alle Stromkunden, bei denen für den Netzanschluss keine Netzausbauten und Verstärkungsmaßnahmen notwendig waren. PV-Anlagen auf den Dächern von Privathäusern liefern in Kärnten im Schnitt neun bis zehn kWp Strom. KNG-Geschäftsführer Marketz rechnet daher mit einer durchschnittlichen Rückerstattung von jeweils 50 bis 100 Euro an die rund 15.000 betroffenen Kärntner. Das Ziel der KNG sei es, den Betrag bis Ende des Jahres rückzuerstatten. Der Rückzahlungsbetrag dürfte wohl in die Millionen gehen.