Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) schiebt der Einhebung der sogenannten Netzzutrittspauschalen für Photovoltaikanlagen einen Riegel vor, die Verrechnung dieser Beträge sei nur in ganz bestimmten Fällen zulässig. Hintergrund war eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Flughafen Wien und der Wiener Netze, wie „Der Standard“ berichtete. Zwei PV-Großanlagen, die in Schwechat errichtet wurden – mit einer Leistung von insgesamt rund 16.000 Kilowatt-Peak (kWp) – wurden an den bestehenden Netzanschluss, der davor nur für den Strombezug verwendet worden war, angeschlossen. „Der Netzbetreiber begehrte dafür die Zahlung eines Netzzutrittsentgelts“, wie es beim OGH heißt. Das wurde bereits von zwei gerichtlichen Instanzen verweigert – und nun vom OGH bestätigt.
„Der einzelne Kunde muss dafür nichts tun“
Das Urteil hat Folgen. Wie der Branchenverband „Oesterreichs Energie“ mitteilt, werden alle österreichischen Netzbetreiber „im Sinne ihrer Kundenorientierung dieses Urteil nun umsetzen“. Die entsprechenden Netzzutrittspauschalen werden betroffenen Kundinnen und -kunden automatisch zurückerstattet. Die ersten Rückzahlungen sollen noch heuer erfolgen. Die Energienetze Steiermark gehen von einem knapp mittleren einstelligen Millionenbetrag aus, wie Urs Harnik, Konzernsprecher der Energie Steiermark betont. Bei Privatkunden, die kleinere PV-Anlagen mit einer Leistung unter 4 kWp installiert haben, sei keine Netzzutrittspauschale eingehoben worden. Bei einer Leistung darüber, wurden zehn Euro je 1 kWp eingehoben. Man gehe zwar von einigen Tausenden Privatkunden, die darunter fallen, aus, dennoch sei das eher ein Thema für Gewerbe- und Industriekunden mit größeren PV-Flächen, so Harnik. Derzeit werden alle Betroffenen erhoben. Es gehe um eine bis 2021 rückwirkende Refundierung, „der einzelne Kunde muss dafür nichts tun, es wird automatisch zurückerstattet“.