Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht vor, dass auch Betreiber von Erzeugungsanlagen durch die Bezahlung von Netzzutrittspauschalen einen Beitrag zu den Netzausbaukosten leisten. Der OGH hat nun in einem Urteil festgehalten, dass die Verrechnung dieser Beträge nur in bestimmten Fällen zulässig sei, etwa dann, wenn Ausbaumaßnahmen bei der Herstellung des Netzzutritts gesetzt wurden.
Was Kunden in der Steiermark und in Kärnten erwartet
Rückerstattung startet noch dieses Jahr
Die österreichischen Netzbetreiber werden dieses Urteil umsetzen und die entsprechenden Netzentgelte den betroffenen Kunden rückerstatten, heißt es in einer Aussendung. Die Vorbereitungen dafür würden bereits laufen. Die Netzbetreiber gehen demnach davon aus, dass mit den Rückzahlungen noch in diesem Jahr begonnen werden kann. Eine Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber seitens der Kunden sei für die Erstattung nicht erforderlich.