Die Zahl der Finanzsanierungsunternehmen wächst, und mir ihr die Beschwerden bei der Arbeiterkammer. Eine aktuelle AK-Analyse zeigt: Teure Kredite werden nicht wie versprochen durch günstigere ersetzt. Stattdessen zahlen Konsumenten hohe Spesen für nichts - im Schnitt geht’s um 800 Euro pro Streitfall. „Verschuldete Konsumenten werden schamlos abgezockt“, warnt AK-Konsumentenschützer Christian Prantner. Die AK verlangt: Der Begriff „Finanzsanierung“ soll verboten werden.
Die Strategie
Wer nach Kredit und Überschuldung im Netz sucht, stößt gleich auf verschiedene Finanzsanierungsunternehmen, die so auftauchen: Ein Unternehmen kümmert sich um die Werbung und vermittelt kostenpflichtig an das zweite Unternehmen, das die eigentliche Finanzsanierung machen soll. Konsumenten schließen nicht nur einen Vermittlungsvertrag, sondern auch einen Sanierungsvertrag ab. Das Problem: Konsument:innen glauben, dass sie einen Kredit vermittelt bekommen, der bestehende Schulden ablösen soll. Sie glauben also, dass die mit dem Finanzsanierungsunternehmen vereinbarten Raten für einen neuen Kredit gedacht sind.
Aber das ist nicht der Fall. Denn im Kleingedruckten steht, dass bloß Gespräche mit Gläubigern geführt werden, damit die Schulden neu geregelt werden. Allerdings sind die Versprechen vielfach heiße Luft. Stattdessen kassieren beide Firmen ordentlich ab Die betroffenen Konsument:innen müssen Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren, häufig auch Kautionen, bezahlen.
801 Beschwerden österreichweit
Die Arbeiterkammern haben österreichweit 801 Beschwerden (September 2023 bis September 2024) über Finanzsanierer registriert. Ihre professionellen Homepages und vielversprechende Werbung auf Social Media locken viele Konsument:innen in die Falle! Eine aktuelle AK Analyse zeigt: Der durchschnittliche Streitwert liegt bei 800 Euro. Denn wenn die Konsument:innen aus dem
Finanzsanierungsvertrag aussteigen wollen, entstehen Streitigkeiten über die Rückerstattung einbezahlter Spesen, Kautionen und Ratenzahlungen. Ein besonderes Problem besteht darin, dass das gesetzliche Rücktrittsrecht von zwei Wochen ab Vertragsabschluss nicht akzeptiert wird. So wenden die Finanzsanierungsunternehmen häufig ein, dass die Rücktrittsfrist verstrichen ist. „Für Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten eine Katastrophe“, warnt Prantner.
Die Arbeiterkammern haben schon zahlreiche Gerichtsverfahren gegen dubiose Finanzsanierer erfolgreich abgeschlossen. Einige Beispiele: Eine erfolgreiche Verbandsklage gegen die Debitoria GmbH und die A-Z Finanzmanagement GmbH wegen rechtswidriger Klauseln im Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch Musterprozesse laufen noch.
Was helfen würde
Der Begriff „Finanzsanierung“ sollte laut AK verboten werden: Die Schuldenberatung sollte bei staatlich anerkannten Schuldner-Beratungsstellen bleiben. Und bei der Umsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie sollten, so die Konsumentenschützer, neue gesetzliche Schutzbestimmungen aufgenommen werden.