Grippale Infekte und Covid haben derzeit Hochsaison. Entsprechend viele Berufstätige sind aktuell krankgeschrieben. Aufgrund einer Kündigung im Krankenstand, bei der die Arbeiterkammer für den betroffenen Kärntner 3900 Euro vom Arbeitgeber erkämpft hat, kocht nun eine Diskussion über die aktuellen Regelungen für Krankmeldungen hoch.

Denn Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach nahm diesen Fall zum Anlass, die Forderung nach einem Kündigungsschutz im Krankenstand zu wiederholen. Vor allem bei Arbeitsunfällen sei dies höchst an der Zeit. Wirtschaftskammer-Präsident Jürgen Mandl hielt jedoch dagegen, dass die Beschäftigten bereits gut abgesichert seien. Darüber hinaus würden viele Unternehmen aktuell von einer spürbaren Zunahme von Krankenständen berichten.

Missbrauch sei in vielen Fällen nicht ausgeschlossen. Von systematischen Krankenständen während der Kündigungsfrist sei ebenfalls zu hören. Dazu kämen die eintägigen „Montags- und Freitagskrankheiten“. Die Wirtschaft sei durch Krankenstände massiv finanziell belastet. Je nach Dauer der Dienstzugehörigkeit übernimmt die Gesundheitskasse frühestens ab dem 43. Tag im Krankenstand die halbe Entgeltfortzahlung neben dem Arbeitgeber, führt Katharina Kircher, Arbeitsrechtsexpertin der WK Kärnten, ins Feld. Ein Krankenstandstag koste Unternehmen durch Entgeltfortzahlung, Überstunden von Kollegen und verlorene Wertschöpfung rund 250 Euro. Für kleine Unternehmen sei das existenzbedrohend.

„Das ist wirklich ein Riesenthema“, betont Mandl. Vor allem die telefonische Krankmeldung sei zu hinterfragen. Denn die Krankenstände in Österreich hätten sich viele Jahrzehnte auf zwölf Tage pro Jahr belaufen und seien seit 2022 auf 15 Tage pro Jahr signifikant gestiegen.

Maximilian Turrini
Maximilian Turrini © AK/Bauer

Maximilian Turrini, Leiter der Abteilung Arbeitsrecht in der Arbeiterkammer Kärnten, widerspricht Mandl deutlich und betont: „Arbeitnehmer lassen sich nicht krankschreiben, sondern werden von Ärzten aus medizinischen Gründen krankgeschrieben.“ Eine telefonische Krankschreibung sollte im Ermessen der Ärzte liegen, denn nur diese könnten aus fachlicher Sicht beurteilen, ob es im jeweiligen Fall sinnvoll sei. Viele Arbeitnehmer lassen sich, bevor sie kündigen, bei der Arbeiterkammer beraten. „Bei diesen Gesprächen hören wir nie, dass jemand die Kündigungsfrist mit Krankenstand überbrücken will“, betont Turrini. Zumal bei Kündigungsfristen von bis zu fünf Monaten dies ohne medizinischen Grund wohl schwer möglich sei. Mandl unterstelle nicht nur Arbeitnehmern sondern auch Ärzten einen missbräuchlichen Umgang mit der telefonischen Krankschreibung.

In Kärnten seien die Krankenstände darüber hinaus keineswegs im Spitzenfeld. „Kärnten hat mit 14,57 Tagen pro Jahr deutlich weniger als Niederösterreich mit dem höchsten Wert von 17,64 Tagen. Nur in Tirol, Vorarlberg und in Salzburg sind die Zahlen niedriger als bei uns“, sagt der Arbeitsrechtsexperte.

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