Die österreichischen Kernaktionäre des Baukonzerns Strabag wollen endgültig alle Verbindungen zum sanktionierten russischen Unternehmer Oleg Deripaska und der ihm zugerechneten russischen Firma Rasperia Trading kappen und haben deshalb bei einem Schiedsgericht in Amsterdam eine Klage eingebracht, um ein Vorkaufsrecht zur Übernahme der Rasperia-Anteile an der Strabag durchzusetzen.

Kernaktionäre der Strabag sind die Familie Haselsteiner (30,7 Prozent der Anteile) und UNIQA/Raiffeisen (31,9 Prozent). Die russische MKAO Rasperia Trading Limited hält 24,1 Prozent der Strabag-Anteile, nachdem Deripaskas Beteiligung im März 2024 durch eine Kapitalerhöhung verwässert und damit unter die Sperrminorität gedrückt wurde. Diese Aktien und die damit verbundenen Rechte sind schon seit längerem eingefroren. Die EU hat auch die Rasperia auf ihre Sanktionsliste gesetzt.

Kontrollwechsel?

Der Umstand, dass weiterhin ein Aktionär der Strabag sanktioniert ist, stelle ein konstantes Risiko für das Unternehmen dar, sagte Strabag-CEO Klemens Haselsteiner am Mittwochnachmittag laut Mitteilung. Auch die jetzige Rasperia-Muttergesellschaft Iliadis wurde mit Sanktionen belegt.

Deripaska wollte sich von den Sanktionen befreien, indem er die Rasperia an die Iliadis übertragen ließ – und dadurch kommt nach Ansicht der Strabag und ihrer österreichischen Aktionäre ein im Syndikatsvertrag aus dem Jahr 2007 mit Rasperia vereinbartes Vorkaufsrecht zur Geltung. Das im Syndikatsvertrag definierte Schiedsgericht in Amsterdam soll nun klären, dass das Vorkaufsrecht nach dem Ende des Vertrags per 31.12.2022 noch Gültigkeit besitzt. Des Weiteren soll das Gericht feststellen, dass durch den Verkauf der Anteile an der Rasperia an die Iliadis JSC ein Kontrollwechsel stattgefunden hat und basierend darauf, dass Rasperia daher verpflichtet wäre, ihre Strabag-Aktien den Kernaktionären anzudienen bzw. diese entsprechend zu übertragen.

Schiedsgericht-Urteil wohl nicht vor 2026

Mit einem Urteil des Schiedsgerichts rechnet die Strabag im Jahr 2026. Vor einem Vollzug eines solchen Urteils sei aber mit nationalen und internationalen Behörden noch zu klären, ob und wie das Vorkaufsrecht sanktionskonform umgesetzt werden kann.

„Eine Implementierung des eigentlichen Transfers von Aktien erfolgt nur, sofern wir klare Freigaben bzw. Ausnahmeregelungen im Rahmen der Sanktionsverordnung erhalten haben“, erklärte die Strabag dazu auf APA-Nachfrage. „Bislang sehen Ausnahmen in der Sanktionsverordnung in der Regel vor, dass eine Gegenleistung auf ein eingefrorenes Konto in der EU zu zahlen wäre.“

An der Verkaufsbereitschaft der russischen Seite hatte es allerdings schon bisher nicht gemangelt: Die Raiffeisen Bank International (RBI) hatte bereits die Übernahme der 24,1 Prozent Strabag-Anteile über ihre Russland-Tochter vorbereitet, den geplanten Deal aber nach Drohungen von US-Behörden im Mai 2024 abgeblasen.