Die Arbeiterkammer (AK) drängt auf eine gerechtere Aufteilung der steigenden Stromnetzkosten. Großverbraucher, Einspeiser und die öffentliche Hand sollten stärker beteiligt werden, um die sich bis 2030 erwartete Mehrbelastung von rund 300 Euro pro Jahr und Haushalt abzusenken. Die AK-Forderungen gehen über das hinaus, was im gescheiterten Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) geplant gewesen wäre, wie Kammerexperte Joel Tölgyes am Mittwoch in einem Pressegespräch erklärte.

Schon in den vergangenen Jahren sind die Netzkosten gestiegen, die Arbeiterkammer erwartet für 2025 einen weiteren Anstieg von im Schnitt 20 Prozent. Die Regulierungsbehörde E-Control muss dazu bis Jahresende die entsprechende Systemnutzungsentgelte-Verordnung vorlegen.

Es gibt mehrere Gründe, warum die Kosten für das Stromnetz steigen. Einerseits müssen die Netze wegen der Energiewende massiv ausgebaut werden, andererseits sinkt der Strombezug aus dem öffentlichen Netz aufgrund eigener Stromerzeugung. „Der Zähler wird größer, der Nenner kleiner“, fasst Tölgyes die Entwicklung zusammen.

An die E-Control gemeldet

Die AK hat mehrere Lösungen parat. Erstens sollte die Großindustrie, die derzeit für 30 Prozent des Stromverbrauchs verantwortlich ist, aber nur 14 Prozent der Netzkosten trägt, ebenso wie Erzeuger stärker zur Kasse gebeten werden. Zweitens sollten die Netze besser ausgelastet werden, sprich große Stromverbraucher wie Wärmepumpen und E-Autos sowie Batteriespeicher zeitlich so flexibel gesteuert werden, dass das sie Netz entlasten und Stromüberschüsse vermieden werden. Drittens sollte die Finanzierung des Netzausbaus unter Beteiligung der öffentlichen Hand erfolgen und über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgen.

Die Netzkosten werden jährlich von den Netzbetreibern an die E-Control gemeldet, diese regelt nach einer Überprüfung die Aufteilung. Im Gegensatz zum Stromlieferanten, den jeder frei wählen kann, hat der Netzbetreiber eine Monopolstellung. Wer der jeweilige Netzbetreiber in einem Versorgungsgebiet ist, hängt von der Adresse ab. Die Trennung von Stromlieferant und Netzbetreiber erfolgte Anfang der 2000er-Jahre im Zuge der Liberalisierung des Strommarktes. Die Stromrechnung setzt sich seither aus dem Energiepreis, den Netzkosten und den Steuern und Abgaben zusammen.