Der Handwerkerbonus kann seit Mitte Juli beantragt werden. Bei der Buchhaltungsagentur des Bundes gingen bis Mitte dieser Woche mehr als 92.300 Anträge ein. Die Abarbeitungsquote liegt bei mehr als 78 Prozent. Laut Angaben aus dem Büro von Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher liegt die Bearbeitungszeit bis zur Auszahlung unter einem Monat. Durchschnittlich werden 800 Euro Bonus an Antragsteller ausgezahlt, was einer geförderten Arbeitsleistung von 4000 Euro entspricht. Die meisten Anträge stammten bisher aus Niederösterreich (rund 25.300), Oberösterreich (rund 21.600) und der Steiermark (rund 13.400).

Für bessere Wohnqualität

Rechnungen für Tischler-, Maler-, Gas- und Sanitärtechnikarbeiten werden besonders häufig eingereicht – also Bereiche, die zur Verbesserung der Wohnqualität beitragen. „Der Handwerkerbonus wird gut angenommen. Es freut mich sehr, dass wir mit dieser Maßnahme sowohl den heimischen Handwerksbetrieben als auch den Bürgerinnen und Bürgern direkt unter die Arme greifen und Arbeitsplätze sichern können“, betont Kocher.

Der Fördertopf des Handwerkerbonus ist für zwei Jahre mit 300 Millionen Euro dotiert. Bisher wurde erst ein geringer Teil davon ausgeschöpft. Aus heutiger Sicht gäbe es keinen Anlass zur Annahme, dass Förderwerber leer ausgehen könnten, heißt es aus dem Ministerium. Es gab auch Kritik am Handwerkerbonus. Beanstandet wurde etwa die rein digitale Abwicklung und dass auch bei Sammeln mehrerer Rechnungen, bei jeder einzelnen die reine Arbeitsleistung netto über 250 Euro liegen muss. Vereinzelte Beschwerden bei über 90.000 Anträgen ließen sich nicht vollständig ausschließen. Die Grenze sei notwendig, damit die Förderhöhe in einem angemessenen Verhältnis zum Bearbeitungsaufwand stehe.

Anträge bis Februar 2025

Für das Jahr 2024 ist die Fördersumme mit 20 Prozent der Arbeitsleistung ohne Mehrwertsteuer und maximal 2000 Euro gedeckelt. Anträge für dieses Jahr können bis 28. Februar 2025 eingereicht werden. Für kommendes Jahr liegt die Obergrenze des Bonus bei 1500 Euro. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft möchte den Handwerkerbonus für Hochwasser-Opfer mit dem Katastrophenhilfefonds und Versicherungsleistungen kombinierbar machen, was aktuell nicht zulässig ist. Dafür werde man eine gesetzliche Novellierung anstreben und einen Vorschlag an den Gesetzgeber übermitteln.