Eine Kontroverse um Arbeitszeitregelung beschäftigt gerade die Schweiz. Erstmals wurde entschieden, dass Angestellte während Toilettenpausen ausstempeln müssen. Bislang galten kurze WC-Pausen als Teil der regulären Arbeitszeit. Doch beim Uhrenhersteller Jean Singer et Cie im Kanton Neuenburg müssen Mitarbeitende nun auch für Toilettengänge ausstempeln. Das sorgte für Unmut und zog schließlich eine Klage mit sich.

Für Überraschung sorgte nun das Urteil des zuständigen Kantonsgerichts, das der Firma recht gibt. Das Gericht stellte fest, dass das Arbeitsgesetz den Begriff der Pause nicht eindeutig definiert. Daher könnten Toilettenpausen als Unterbrechungen der Arbeitszeit gewertet werden. Allerdings erkannte das Gericht auch eine potenzielle Diskriminierung von Frauen aufgrund ihrer Menstruation und forderte das Unternehmen auf, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Ungleichheit zu beheben, wie der Schweizer Fernsehsender SRF berichtet.

„Alle Unterbrechungen müssen gestempelt werden“

Für den Uhrenhersteller sind Toilettengänge eine gewöhnliche Unterbrechung der Arbeit. Pascal Moesch, Anwalt von Jean Singer et Cie, erklärte laut Schweizer Radio und Fernsehen SRF: „Unabhängig davon, ob es sich um Toilettenpausen, Essenspausen oder andere Unterbrechungen handelt – alle müssen gestempelt werden.“ Mittlerweile wurde bekannt, dass auch weitere Uhrenhersteller eine ähnliche Praxis pflegen. Arbeitnehmerverbände fürchten nun, dass weitere Unternehmen strengere Regeln bei der Arbeitszeiterfassung einführen.