Wegen eines angeblich „unberechtigten vorzeitigen Austritts“ wurde ein Kärntner Arbeitnehmer während seines Krankenstandes abgemeldet. Zu Unrecht, daher muss das Unternehmen rund 6400 Euro brutto nachzahlen. AK-Präsident Günther Goach: „Wer krank ist, ist krank. Niemand sollte deshalb um seinen Job fürchten müssen.“ Die AK forderte seit Jahrzehnten die Einführung eines gesetzlichen Kündigungsschutzes im Krankenstand.

Einen Tag zu spät gemeldet

Die ärztliche Verlängerung seines Krankenstandes hatte ein Kärntner Dienstnehmer einen Tag zu spät an das Unternehmen übermittelt, worauf ihn die Firma unverzüglich abmeldete. Verzweifelt wandte sich der Mann an die Arbeiterkammer in Villach.

„Im konkreten Fall des Dienstnehmers kann man nicht von einem ‚unberechtigten vorzeitigen Austritt‘ sprechen“, erklärt Michelle Müllneritsch, Juristin der AK Villach. Dank der juristischen Unterstützung durch die Arbeiterkammer konnte eine korrekte Abrechnung und Abmeldung beim zuständigen österreichischen Sozialversicherungsträger erreicht werden. Der Dienstnehmer erhielt schließlich rund 3900 Euro netto bzw. 6400 Euro brutto.