Tochter, Sohn oder Enkel? Verkauf oder Übernahme durch Mitarbeiter? Schenkung, Verkauf oder Pacht? Eine Unternehmensnachfolge kann auf verschiedene Weise erfolgen und sie betrifft irgendwann jedes Familienunternehmen in Kärnten. Bis 2027 suchen bzw. brauchen 7000 Betriebe in Kärnten einen Nachfolger, sonst stehen tausende Jobs auf dem Spiel.

Der Generationenwechsel bleibt ein Dauerthema auch in den 40 Kärntner Notariaten, die mit ihrem Dienstleistungspaket „Unternehmensvorsorge“ Prophylaxe für eine reibungslose Unternehmensgründung und -übergabe betreiben - auch hier also sind die Notare also von der Wiege bis zur Bahre dienlich.

„Dafür ist es wichtig, sich rechtzeitig mit essentiellen Fragen zu beschäftigen. Bei der Gründung gilt es, genau zu überlegen, welche rechtliche Form das Unternehmen haben soll: Einzelunternehmen, GmbH, OHG, KG oder Genossenschaft. Denn das hat nicht nur steuerliche, sondern auch zivilrechtliche, also haftungstechnische Auswirkungen. Der Unternehmer steht mit seinem Privatvermögen gerade“, sagt Bettina Piber, die gerade das Notariat in Paternion übernommen hat.

Rechtzeitig - damit meint Piber „früh genug“. „Denn in der Situation ist es zu spät. Das ist wie mit einer Vorsorgevollmacht: Wenn ich - etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit - nicht mehr entscheidungsfähig bin, kann ich keine Vollmacht mehr erteilen.“

Bettina Piber übernimmt das Notariat in Paternion
Bettina Piber übernimmt das Notariat in Paternion © Markus Traussnig

Apropos Vorsorgevollmacht: „Sie ist ein wichtiges Instrument für alle Menschen und gerade auch für Unternehmer. Wenn ihnen etwas passiert, muss der Betrieb ja weitergehen. Jemand muss Zugriff auf die Konten haben, Gehälter zahlen, Aufträge bestätigen, Mitarbeiter losschicken. Gerade in einem Unternehmen sind schnelle Entscheidungen zu treffen. Wenn das nicht möglich ist, hält das Unternehmen das nicht lange aus.“

Minderjähriger Erbe

Keine Vorsorge ohne Nachsorge. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer sollten die Übergabe des Unternehmens vorbereiten. „Und dazu gehört neben einem Testament auch die Planung des Übertrags“, sagt Piber. Denn erfolgt eine Übergabe plötzlich und unvorbereitet, „kann das den Weiterbestand des Unternehmens gefährden. Es muss im schlimmsten Fall zerschlagen werden, weil es keine Lösung gibt“. Erst kürzlich kam Piber ein Fall mit einem minderjährigen Erben eines Unternehmens unter. „Das Verfahren zog sich über drei Jahre. Das Unternehmen war erledigt.“

Die Demografie erschwert derzeit die ohnehin oft schwierige Suche nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin, das prägende Bild der familieninternen Übergabe an den Sohn oder die Tochter gerät zunehmend ins Wanken. „Einen geeigneten Nachfolger zu finden, ist der Knackpunkt“, sagt Piber. „Kleine Betriebe vernachlässigen oft die Unternehmensvorsorge. Dabei sichert sie Lebenswerk und Arbeitsplätze maßgeblich mit. Es geht auch um viel Geld.“

„Denken Sie an die weichenden Kinder“

Wichtig ist laut Piber vor allem auch, sich mit Erb- und Pflichtteilen auseinanderzusetzen. Konkret nicht nur mit der Frage, wer übernimmt, sondern auch mit den anderen Kindern, im Juristendeutsch „weichende Kinder“ genannt - und dem, was sie bekommen sollen. Eine einfache Sache ist das nicht. „Vielleicht stellt ja zwar das Unternehmen an sich ein Vermögen dar, aber das Unternehmen HAT kein Vermögen.“ Unterschiedliche Wünsche, Bedürfnisse und Hoffnungen treffen bei diesem Thema aufeinander. „Es kann emotional spannend werden. Daher lassen Sie sich beraten. Das Erstgespräch bei Ihrem Notar oder Ihrer Notarin ist immer kostenlos. Dabei ergeben sich oft Lösungsansätze, die den Klienten selber gar nicht eingefallen wären.“ Und sie ergänzt: „Wer rechtzeitig plant, fährt meist auch steuerlich günstiger - und er erhält den Familienfrieden.“

Gesellschafter einer Gesellschaft können sich durch Einräumung von verschiedenen Rechten bzw. Pflichten wechselseitig absichern. In einem Gesellschaftsvertrag können für Anlassfälle wie beispielsweise den Tod eines Gesellschafters oder sein Ausscheiden spezielle Regelungen wie wechselseitig eingeräumte Vorkaufsrechte getroffen werden. Piber: „Unternehmensvorsorge entspricht also den Spielregeln in einem Spiel. Und die macht man ja auch aus, bevor man spielt.“