Die Pünktlichkeit im Bahnverkehr sei 2023 „auf einem hohen Niveau gehalten“ worden, gab die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) am Donnerstag bekannt. „Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen, Wetterextremen, Bautätigkeiten und verspäteten Zugübergaben“, hieß es. Beim Klimaticket Österreich lag der Pünktlichkeitsgrad über das Jahr gesehen bei 94,6 Prozent, im Juli, August, September und Dezember jedoch unter dem gesetzlich festgelegten Wert.
Der vorgeschriebene Pünktlichkeitsgrad sei je nach Jahreskarte unterschiedlich, führte apf aus. Für die regionalen Klimatickets bzw. Strecken-Jahreskarten der sieben Verkehrsverbünde gilt ein monatlicher Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent für Züge im Regionalverkehr. Für das Klimaticket sind es mindestens 93 Prozent für alle Züge im Regional- und Fernverkehr. Zur Geltendmachung des Anspruchs registriert man sich für die Rückerstattung auf www.klimaticket.at bzw. bei der ÖBB-Personenverkehr.
Fernverkehr: Westbahn an der Spitze
Im Fernverkehr war die Westbahn laut apf-Bericht das pünktlichste Unternehmen, verbuchte im Vergleich zum Jahr davor aber einen Rückgang von 88 auf 83,7 Prozent. „Maßgeblich dafür war die Erweiterung des Streckennetzes nach Innsbruck bzw. Bregenz und daraus resultierende verspätete Zugübergaben aus dem Ausland“, so die Agentur. Das Unternehmen ÖBB-Personenverkehr erreichte einen Pünktlichkeitsgrad von 80,3 Prozent (2022: 81,4 Prozent). Der Rückgang sei auf Fahrzeugmangel, Wetterereignisse wie einen Wintereinbruch mit starken Schneefällen im Dezember, verspätete Zugübergaben aus den Nachbarländern sowie Baustellen, etwa im „deutschen Eck“, zurückzuführen. Der zwischen Prag, Wien und Budapest verkehrende Regiojet verzeichnete in Österreich eine Pünktlichkeit von 64,4 Prozent und war damit das unpünktlichste Bahnunternehmen im Fernverkehr (2022: 53,7 Prozent).
Im gesamten Nahverkehr der ÖBB-Personenverkehr lag die für die fahrgastrechtliche Entschädigung relevante Pünktlichkeit der Züge bei 94,2 Prozent. Als pünktlich gilt ein Zug bei der Auswertung, wenn er maximal fünf Minuten und 29 Sekunden verspätet ist. Züge ab fünf Minuten und 30 Sekunden Verspätung, Zugausfälle und ungeplante Schienenersatzverkehre werden als unpünktlich gewertet.
Unterschiede in den Bundesländern
Details aus den Bundesländern: Die Züge in Vorarlberg waren 2023 erneut am pünktlichsten (96,6 Prozent). In Tirol (95,9 Prozent) und in Kärnten (95,8 Prozent) wurden ebenfalls hohe Werte erreicht. Den letzten Platz nahm Oberösterreich ein (92,7 Prozent im Nahverkehr der ÖBB-Personenverkehr). Und ganz lokal: Auf der Strecke Leobersdorf nach Weißenbach-Neuhaus in Niederösterreich erreichten die Züge mit einer Pünktlichkeit von 98,8 Prozent ihre Stationen und damit österreichweit den höchsten Pünktlichkeitswert. Den geringsten Wert wies die Strecke im Mühlviertel von Pregarten nach Horní Dvoriste an der Summerauerbahn mit 80,2 Prozent auf.
Innerhalb Wiens verlaufen vier Strecken, die 2,5 Millionen Ankünfte verzeichneten. Die Vorortelinie Handelskai-Hütteldorf war mit 98,3 Prozent die pünktlichste Strecke, gefolgt von der kurzen Strecke zwischen Wien Hauptbahnhof und Meidling. Die Schnellbahn-Stammstrecke zwischen Wien Meidling und Wien Floridsdorf konnte in keinem Monat Werte über 95 Prozent erreichen. Beim ÖBB-Personenverkehr sind Verspätungen bei Stadtverkehren sowie in Verkehrsverbund-Kernzonen aber rechtlich gedeckt von der Verspätungsentschädigung ausgenommen.
Zum Thema Entschädigungen für Jahreskartenbesitzerinnen und -besitzer hielt die apf fest: Es wird nicht die einzelne verspätete Fahrt entschädigt. Stattdessen gilt ein gesetzlich festgelegter Pünktlichkeitsgrad, bei dessen Unterschreitung in einem Gültigkeitsmonat eine pauschalierte Entschädigung erfolgt. Diese wird nach Ablauf der Geltungsdauer der Jahreskarte geleistet. Betroffenen stehe in einem Monat ein Anspruch von zehn Prozent der Entschädigungsbasis zu, das ist der für das Bahnunternehmen anteilige Ticketpreis abzüglich der Preisanteile für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr (Busse) bzw. dem Stadtverkehr. Beträge unter vier Euro können von einer Auszahlung ausgeschlossen werden (Bagatellgrenze).