Für die Benennung von Anlagefonds wird es strengere Regeln geben. So muss künftig jeder Fonds, in dessen Namen nachhaltigkeitsbezogene Begriffe vorkommen, nachweisen, dass 80 Prozent des in dem Fonds verwalteten Vermögens die Nachhaltigkeitsziele auch erfüllen. Derzeit liegt der Schwellenwert häufig nur bei 50 Prozent, es gibt aber keine regulatorischen Vorgaben. Die neue Leitlinie der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) tritt mit 21. November in Kraft.
Übergangsfrist für bestehende Fonds
Mit den neuen Regeln sollen Anleger besser vor Greenwashing geschützt werden, wie die Finanzmarktaufsicht (FMA) am Mittwoch erklärte. In Österreich seien 200 Fonds mit einem Vermögen von 40 Mrd. Euro von den neuen Vorgaben betroffen – aber fast alle Kapitalgesellschaften böten Nachhaltigkeitsfonds an, ein großer Teil davon verwende explizit ESG- und Nachhaltigkeits- oder Umweltbegriffe im Fondsnamen.
Alle neuen Fonds müssen ab dem 21. November die Leitlinien sofort anwenden. Für bereits bestehende Fonds gelte eine Übergangsfrist von sechs Monaten, so die FMA.