Gute Nachrichten gibt es für Geschädigte im langjährigen Volkswagen-Abgasskandal. Auf 10.000 Fahrzeugbesitzer, die sich der Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) angeschlossen haben, kommt nun eine Entschädigung zu.

23 Millionen Euro konnte der VKI erstreiten, wie der Verein am Mittwoch in einer Aussendung mitteilte. Die Sammelklagen liefen bereits seit 2018 und gehen auf die Vorwürfe gegen VW, manipulierte Motorsteuerungssoftware bei Dieselfahrzeugen eingebaut zu haben, aus dem Jahr 2015 zurück.

Je nach Kaufpreis entschädigt

Im Schnitt stehen jedem Betroffenen somit 2300 Euro zu, der tatsächlich ausgezahlte Betrag richtet sich jedoch nach dem Kaufpreis des Autos, hieß es am Mittwoch in einem Beitrag der „Zeit im Bild“ des ORF. Es handelt sich laut VKI, der auch die Abwicklung übernehmen wird, um eine außergerichtliche Einigung. Die betroffenen Teilnehmer werden direkt vom Verein über das individuelle Ergebnis informiert. Die Sammelklagen wurden in 16 Verfahren an allen Landesgerichten Österreichs geführt.

„Es freut uns ungemein, dass für die seit 2018 anhängigen Sammelklagen zur EA 189-Thematik Lösungen erzielt werden konnten und diese Verfahren nun positiv abgeschlossen sind“, kommentiert Stefan Schreiner als zuständiger Abteilungsleiter im VKI die erzielte Vereinbarung. Die Dieselgate-Affäre ist damit gerichtlich noch lange nicht abgeschlossen. Das Verfahren gegen den Ex-VW-Chef Martin Winterkorn soll 2025 fortgesetzt werden.

Reaktion von VW

Der Autobauer selbst zeigte sich ob des beendeten Rechtsstreits erfreut: „Volkswagen begrüßt die mit dem VKI gefundene Lösung“. Aus dem Sozialministerium gab es ebenfalls positive Worte. „Wieder ist es uns gelungen, die Rechte von Kundinnen und Kunden gegen einen mächtigen Konzern durchzusetzen“, so Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) in einer Aussendung.

Der Skandal ist damit aber nur für eine kleine Anzahl von Betroffenen abgeschlossen. Laut Angaben des ÖAMTC sind von dem Abgasskandal in Österreich insgesamt 363.400 Fahrzeuge betroffen, davon 180.500 VW-Pkw, 24.400 VW-Nutzfahrzeuge, 72.500 Audi, 31.700 Seat und 54.300 Skoda.

Weitere Klagen laufen

Auf weitere laufende Verfahren verweist der Verein „Cobin claims“. Noch dieses Jahr würden mit der Aktion „diesel-klage.at“ für 6700 Teilnehmer Sammelklagen in Ried, Wels, Klagenfurt und Innsbruck verhandelt. Das Landesgericht (LG) Steyr habe in einer kürzlich gefällten Entscheidung festgeschrieben, dass Betroffenen des Abgasskandals zehn Prozent Schadenersatz plus Zinsen seit 2018 zustehen. In Einzelklagen, von denen derzeit noch Tausende laufen und einige schon abgeschlossen wurden, wurde teils deutlich mehr erzielt. Erst im März 2024 sprach der Oberste Gerichtshof (OGH) einem Besitzer eines VW Tiguan 13.200 Euro Schadenersatz zu. In Deutschland erzielte eine Sammelklage im Jahr 2020 eine Entschädigung je nach Fahrzeug zwischen 1350 und 6257 Euro.

International gab es indessen teils sehr viel höhere Entschädigungen, allen voran in den USA, wo Volkswagen laut einem Bericht der Aufsichtsbehörde FTC aus dem Jahr 2020 ab 2016 9,5 Milliarden Dollar Schadenersatz aufgrund des Skandals gezahlt habe. Dagegen erhielten 60.000 Italiener mit bis zu 1100 Euro pro Betroffenem deutlich weniger. In der Schweiz gingen viele Betroffene sogar leer aus - im Vorjahr wurde eine Sammelklage gegen VW fallengelassen.

Weltweit waren laut Angaben von VW 11 Millionen Fahrzeuge von dem Dieselskandal betroffen. Im September 2015 hatte der Autobauer die Manipulation zugegeben. Eine Software hatte dafür gesorgt, dass Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickoxid nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im normalen Straßenverkehr liegen sie um ein Vielfaches höher.

Offenes Kapitel

Offen ist, wie es für weitere 18.000 Betroffene weitergeht, die sich beim VKI zwar einst als Privatbeteiligte dem Strafverfahren gegen VW, nicht aber der darauffolgenden Sammelklage des Vereins anschlossen. Der Verbraucherschutzverein (VSV) bietet dem VKI diesbezüglich an, dass die Ansprüche dieser Personen noch „mit Unterstützung des VSV und einem Prozessfinanzierer beim Landgericht Braunschweig noch eingeklagt“ werden können. Der VKI müsste die Betroffenen über die Option informieren und Interessenten an den VSV weiterleiten. Auch könnten sich Interessierte noch der VSV-Sammelaktion anschließen.