Geht es um Unwetterhilfen, ist Österreichs Föderalismus einmal mehr massiv ausgeprägt. In Niederösterreich etwa beträgt die Ersatzrate für Hochwasseropfer bisher 20 Prozent. Diese soll nach der jüngsten Katastrophe auf mindestens 50, in Härtefällen auf 80 Prozent angehoben werden. Die Mehrkosten trägt der Bund, dem 500 Millionen Euro Hilfszahlungen der Europäischen Kommission zufließen. Das niederösterreichische Budget wird also offenbar nicht weiter belastet. Auch andere von den aktuellen Hochwassern betroffene Bundesländer könnten ihre Ersatzraten erhöhen, teilt das Bundeskanzleramt mit.
30 oder 50 Prozent der Schäden
Von Hilfsgeldern in dieser (prozentuellen) Höhe war Kärnten in den vergangenen Jahren nach Unwetterkatastrophen – Treffen und Arriach 2022, letztes Jahr das Tief „Zacharias“ – nicht gesegnet. Beihilfen im Katastrophenfall zahlt das Kärntner Nothilfswerk. Es deckt – seit heuer erstmals ohne Einkommensgrenzen – bis zu 50 Prozent der Gebäudeschäden und 30 Prozent der Schäden am Inventar, privaten Straßen, Außenanlagen und Wäldern im Zuge von Unwetterkatastrophen.
Vier Millionen für Unwetteropfer
Der Topf ist in diesem Jahr mit vier Millionen Euro gefüllt, die Mittel kommen zu 60 Prozent aus dem Bundes- und zu 40 Prozent aus dem Landesbudget. Bis zur Auszahlung kann es einige Zeit dauern, jeder Fall wird einzeln geprüft. Für Unwetteropfer stehen daher auch Soforthilfen bis 10.000 Euro bereit, sie können Spendengelder (z. B. von „Kärntner in Not“) beantragen und erhalten eventuell auch Versicherungsleistungen. 2023 wurden in Kärnten 339 Förderfälle mit einer Summe von 4,15 Millionen Euro abgewickelt, rund zwei Millionen kamen vom Bund.
Höhere Ersatzraten gefordert
Dass nur Opfer des aktuellen Hochwassers mehr Geld bekommen sollen, sieht der steirische Landeshauptmann Christopher Drexler (ÖVP) nicht ein. Er will Gespräche mit dem Bundeskanzleramt führen, wie die Ersatzraten von Opfern früherer Katastrophenereignisse in diesem Jahr erhöht werden können. In Kärnten will man dazu derzeit keine Forderungen aufstellen, im Referat von Katastrophenschutzreferent Daniel Fellner (SPÖ) wird jedoch auf das „Gleichheitsprinzip“ für alle Bundesländer verwiesen.
„Spirale, die man nicht kontrollieren kann“
Konkreter wird Wifo-Ökonom Franz Sinabell. Er warnt, wenn nun die Sätze für aktuelle Unwetteropfer erhöht werden, sei es „nur gerechtfertigt“, dass auch Opfer jüngerer Unwetterereignisse höhere Ersatzraten fordern, etwa jene aus der Steiermark im Sommer oder aus Kärnten im Vorjahr. „Wenn man das System ständig ad hoc anpasst, führt das zu einer Spirale, die man nicht kontrollieren kann“, so Sinabell zur Kleinen Zeitung. Er rät dazu nachzudenken, wie andere Länder mit solchen Situationen umgehen – eine Pflichtversicherung gegen Naturgefahren oder eine solche Versicherung, angekoppelt an die Feuerversicherung, wären Optionen.