Im komplexen Sanierungsverfahren des insolventen Immobilienkonzerns Signa hat das Handelsgericht Wien nun die Eigenverwaltung der wichtigen Teilgesellschaft Signa Development Selection AG auf Antrag der Sanierungsverwalterin eingeschränkt, wie aus dem digitalen Amtsblatt der Republik vom 21. September hervorgeht. Ins Firmenbuch eingetragen wurde ein diesbezüglicher Beschluss vom 6. September.
Den Antrag auf die Beschränkung hatte die Sanierungsverwalterin der Signa Development Selection, Andrea Fruhstorfer, Anfang September gestellt. „Die Beschränkung zielt darauf ab, diese Rechtssicherheit zu schaffen, dass alles im Sinne der Gläubiger abläuft“, hieß es am Montag aus dem Umfeld der Insolvenzverwalterin.
Verbesserung für Gläubiger
Der Schuldnerin Signa Development sind nun die Geltendmachung und Betreibung einer ganzen Reihe von Ansprüchen und Forderungen verboten. Dieser Schritt ermögliche es der Sanierungsverwalterin, einzelne Ansprüche der Gläubiger gerichtlich geltend zu machen. Das Management des insolventen Unternehmens unterstütze den Schritt, hieß es.
Rechtssicherheit und Klarheit im Verfahren erfolge durch die Trennung zwischen der Verwertung der Immobilien und der Geltendmachung von Ansprüchen, hatte Fruhstorfer bei Bekanntgabe ihres Antrags erklärt. „Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Verfahren beschleunigt wird und klare Zuständigkeiten definiert sind, um Nachteile für die Gläubiger zu vermeiden.“ Der Antrag sei vom Management der Signa Development Selection unter der Leitung von Markus Neurauter „ausdrücklich unterstützt und befürwortet“ worden.