Zahlreiche Rechtsanwälte waren gekommen, Insolvenzrichterinnen, Vertreterinnen und Vertreter der Schuldnerberatung, Branchensprecher der Finanzdienstleister und Abgesandte von Banken. Schlussendlich findet sich am Donnerstagabend im Grazer Minoritensaal ein bunter Mix an Personen ein, „für die wir arbeiten und mit denen wir arbeiten“, wie Franz Blantz, steirischer AKV-Chef und österreichweit beim Verband für das Überthema „Insolvenzen“ zuständig, in seiner Einbegleitung betont.
Seit 100 Jahren vertritt der Alpenländische Kreditorenverband AKV in Insolvenzverfahren die Interessen der Gläubiger. „Unabhängig und überparteilich“, wie gerne betont wird. „In Klagenfurt gegründet, aber seit 75 Jahren fest in steirischer Hand“, wie außerdem AKV-Direktor Hans Musser süffisant und mit Blick auf die noch immer größte Geschäftsstelle in den Bundesländern wissen lässt.
35 Prozent der Insolvenzen mit Sanierungsplan
Nicht nur die Geschäftsstelle, auch die Insolvenzpraxis, hebe sich im Bundesland ab, erklärt etwas später die Insolvenzrichterin Kathrin Poltsch. „Es ist kein Zufall, dass wir in der Steiermark bei Sanierungen die Nase vorne haben“, meint Poltsch mit Blick auf jene knapp 37 Prozent der Insolvenzverfahren, die im ersten Halbjahr heuer dank eines Sanierungsplans aufgehoben wurden. Österreichweit wurden nicht ganz 28 Prozent der Verfahren mit einem Sanierungsplan abgeschlossen – auch das ein sehr hoher Wert im europäischen Vergleich.
„Die Zusammenarbeit funktioniert im Verfahren einfach sehr gut“, sagt Poltsch und sieht das „steirische Modell“ gar als mögliches Vorbild für eine neue EU-Richtlinie, die eine europäische Harmonisierung des Insolvenzrechts zum Ziel hat.
Weitere 100er stehen an
Übrigens: Beim AKV stünde schon im nächsten Jahr erneut eine 100-Jahr-Feier an. 1925 nämlich wurde das Vorrecht der Gläubigerschutzverbände in Österreich erstmals gesetzlich normiert. „Ein Meilenstein“, wie es bei der Grazer Feier heißt. Wo mit Augenzwinkern gleich auf weitere Feiermöglichkeiten verwiesen wird. 1926 nämlich hätte das Justizministerium dem Verband, der damals ein Verein war, die „staatliche Bevorrechtung als Gläubigerschutzverband“ hochoffiziell erteilt.