Strohboid produzierte in Theresienfeld nachhaltige, hochwertige Mountain Chalets, Pavillons, Lounges hauptsächlich für den Tourismus und verkaufte sie weltweit. „Strategisch war das Unternehmen seit seiner Gründung 2018 auf Wachstum ausgerichtet“, wie es beim Kreditschutzverband von 1870 heißt. Die dafür notwendigen Anlaufinvestitionen wurden im Wesentlichen dadurch finanziert, dass auf Gesellschafterebene Investoren in das Unternehmen genommen wurden. Die Kunden waren insbesondere Beherbergungs- und Tourismusbetriebe sowie Eventveranstalter. Diese Branche war von der im letzten Jahr eingetretenen Rezession mit am stärksten betroffen und so wurden Investitionen in diesen Bereichen faktisch eingestellt.
Strohboid sah sich ab 2023 mit einer Konjunkturabkühlung und ab 2024 mit einem Umsatzeinbruch in Europa konfrontiert. „Wenngleich man einen neuen Absatzmarkt in Nordamerika erschließen konnte, hat die umsatzschwache Phase zwischen dem Einbruch des europäischen Marktes und dem Anlaufen des Nordamerika-Geschäfts sich auf die Liquiditätsdecke der Gesellschaft empfindlich ausgewirkt“, sagen die Kreditschützer. Diese Liquiditätslücke habe von der schuldnerischen Gesellschaft kurzfristig nicht abgefangen werden können, sodass die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Das Unternehmen hat nun laut Alpenländischem Kreditorenverband und KSV 1870 beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt.
Die Passiva betragen rund 4,6 Millionen Euro, denen Aktiva von etwa 3,2 Millionen Euro gegenüberstehen sollen - ohne Bewertungskorrekturen des Unternehmens. Mit den Bewertungskorrekturen ergeben sich rund 3,2 Millionen Euro an Passiva und rund 367.000 Euro an Aktiva. Betroffen sind von der Insolvenz 21 Dienstnehmer und 117 Gläubiger.
Fortführung geplant
Der Sanierungsplan sieht vor, dass die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent ihrer Forderungen erhalten, zahlbar binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans. Dabei handelt es sich, wie die Kreditschützer betonen, um das gesetzliche Mindestangebot. Ob, bzw. in welcher Weise eine Verbesserung möglich ist, wird der KSV1870 in Zusammenarbeit mit dem zu bestellenden Insolvenzverwalter prüfen.
Die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens ist beabsichtigt und es wurden bereits Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet. Das Erfordernis für die Erfüllung der Sanierungsplanquote soll aus den vorhandenen Barmitteln und durch die Erzielung laufender Umsätze aus dem Produktverkauf aufgebracht werden
„Der zu bestellende Insolvenzverwalter wird nunmehr zu prüfen haben, ob eine Fortführung im Interesse der Gläubiger liegt und der vorgelegte Sanierungsplan eingehalten werden kann“, so René Jonke, Leiter Region Süd des KSV1870.