Die Voestalpine hat nach den im Juni öffentlich bekannt gemachten Bilanzfälschungen bei einer deutschen Tochterfirma am Dienstag Strafanzeige gegen zwei frühere Geschäftsführer erstattet. Den Namen des Unternehmens will die Voestalpine nicht nennen, um aus rechtlichen Gründen Rückschlüsse auf die angezeigten Ex-Geschäftsführer zu erschweren. Auch über deren Motive will Voestalpine-Vorstandschef Herbert Eibensteiner nichts sagen. Ob sie wegen der geschönten Gewinne zu hohe Boni erhalten haben, „wird jetzt nachgerechnet“.
Die Untersuchungen der Voestalpine zu den „ergebnisverbessernden Fehlbuchungen“ seien damit abgeschlossen. Der Schaden belaufe sich auf einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag. Der Schaden ergebe sich im Wesentlichen durch die notwendigen Beraterkosten in Höhe von 2,2 Millionen. Euro. Die Malversationen bei einer deutschen Gesellschaft der Metal Forming Division waren erst im Juni im Geschäftsbericht der Voestalpine bekannt gemacht und zunächst nicht aktiv kommuniziert worden. „Zu keinem Zeitpunkt haben wir eine Pflicht dazu gesehen“, so Eibensteiner. Er begründet das mit dem vergleichsweise „geringen Umfang“ der Malversationen, räumt aber ein: „Dass das kommunikativ besser gemacht werden hätte können, da brauchen wir nicht darüber reden.“
„Ergebnisverbessernde Fehlbuchungen“
Bereits im Februar habe man festgestellt, dass es bei einer deutschen Gesellschaft Fehlbuchungen gegeben habe und sofort Wirtschaftsprüfer und Anwälte mit Untersuchungen beauftragt. Da das Geschäftsjahr der Voestalpine im März endet, habe man im Jahresabschluss noch alle bilanziellen Folgen rückwirkend korrigiert und in der Hauptversammlung über die Fehlbuchungen informiert. Die inzwischen abgeschlossenen Untersuchungen hätten ergeben, dass es keine Mittelabflüsse gegeben habe, betont Eibensteiner. „Die Fehlbuchungen waren ein Einzelfall.“ Man habe alle Firmen mit einer ähnlichen Struktur überprüft und keine Auffälligkeiten gefunden.
Von der Finanzmarktaufsicht (FMA) habe man ein Auskunftsersuchen bekommen und im Juli alle Fragen beantwortet. „Wir wissen jetzt nicht, ob ein Verfahren eingeleitet wird oder wurde, wir haben nichts mehr gehört.“ Die FMA hat jedenfalls keine Verletzung der Ad-hoc-Pflicht festgestellt, wie ein Sprecher bestätigt.
Die zwei angezeigten Geschäftsführer waren bei ihren Aktivitäten auch von einem Buchhalter unterstützt worden, der aber zur Aufklärung beigetragen habe und nicht angezeigt werde, sagt Eibensteiner. Alle drei Personen seien nicht mehr im Unternehmen beschäftigt.