Gemessen an den Schulden und den angemeldeten Forderungen ist es die mit Abstand größte Pleite in der steirischen Wirtschaftsgeschichte: Im Mai hatte die Österreich-Tochter des US-Elektroautobauers Fisker Automotive ein Sanierungsverfahren beantragt, zunächst mit Eigenverwaltung, die dann aber zurückgelegt wurde. Im August wurde schließlich – unter Vorbehalt – ein Sanierungsplan angenommen, der mittlerweile „nach langen und umfangreichen Verhandlungen“ angenommen wurde, wie der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) am Dienstag mitteilt. Der Gläubigerschaft wurde ein Sanierungsplan angeboten, welcher eine einmalige 20-prozentige Barquote vorsah. „Dieser Vorschlag wurde in der Abstimmungstagsatzung am 08.08.2024 angenommen, stand jedoch noch unter diversen Bedingungen, um die gerichtliche Bestätigung zu erhalten.“
Rückstehungserklärungen verhandelt
Im Verfahren sind Insolvenzforderungen in Höhe von 3,784 Milliarden Euro angemeldet, wovon allerdings rund 3,5 Milliarden Euro auf drei Großgläubiger entfallen. Dafür seien Regelungen verhandelt worden, „wobei diese Verhandlungen aus Sicht der Fisker GmbH darauf abzielten, den unmittelbaren Finanzbedarf für die Sanierungsplanquote zu reduzieren“, heißt es seitens des AKV. Konkret seien hier Rückstehungserklärungen erlangt worden bzw. Vereinbarungen für die Zukunft getroffen worden, „welche eine Regelung mit den Großgläubigern ermöglichen, welche nicht zu einem neuerlichen Insolvenzverfahren führen sollten“. Die hohen Passiva der Fisker GmbH entfallen großteils auf Verbindlichkeiten gegenüber Fisker-Gruppengesellschaften (“Intercompany“).
Für die restlichen Forderungen ging der AKV am Dienstag von einem Barquotenerfordernis von rund 18 Millionen Euro aus. Insgesamt sind 290 Gläubiger betroffen.
Nachdem diese Verhandlungen erfolgreich nun zu Ende gebracht werden konnten, „konnte dem Insolvenzgericht das Vorliegen der im Sanierungsplan vorgesehenen Bestätigungsvoraussetzungen angezeigt werden und hat das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 16.09.2024 den Sanierungsplan bestätigt“, wird ausgeführt. „Mit der formellen Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist daher nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in 14 Tagen zu rechnen“, so der AKV.