Von den Maßnahmen zur Abschaffung der kalten Progression profitieren die untersten Einkommen stärker als die obersten, wie der Budgetdienst des Parlaments vorrechnet. Bei den mittleren Einkommen ist die Entlastung durch das 2023 eingeführte System ähnlich wie sie bei einer automatischen Vollanpassung gewesen wäre. Insgesamt wurden von der Regierung für die Abgeltung etwas mehr Budgetmittel aufgewendet als dies bei einer automatischen Vollanpassung der Fall gewesen wäre.
Die sogenannte kalte Progression als schleichende Steuererhöhung wurde im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer mit Anfang 2023 abgeschafft. Seitdem werden die Steuerstufen jedes Jahr an die jeweilige Teuerung angepasst, damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Zuge der jährlichen Lohnerhöhungen nicht mehr in höhere Steuerstufen rutschen. Die Anpassung der Tarifstufen erfolgt aber nur zu zwei Dritteln automatisch. Über die Verteilung der übrigen Mehreinnahmen entscheidet die Regierung.
Höhere Entlastung
Der Budgetdienst des Parlaments verglich nun in einer Anfragebeantwortung an den Grünen Abgeordneten Jakob Schwarz die Verteilungswirkung der Abgeltung zwischen 2023 und 2025 mit jener, die sich bei einer automatischen Vollanpassung der Steuer-Tarifstufen an die Inflation ergeben würde. Ergebnis: Durch den tatsächlich erfolgten Progressionsausgleich war die Entlastung der Haushaltseinkommen im untersten Einkommensdezil im Durchschnitt um 2,1 Prozent und im zweiten Dezil um 0,7 Prozent höher als im fiktiven Szenario mit einer Vollanpassung der Tarifstufen. Zurückzuführen ist dies vor allem auf den Kinderzuschlag für alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen und die Erhöhung des Kindermehrbetrags.
In den mittleren Einkommensdezilen sind die Unterschiede zwischen den beiden Szenarien gering. In den oberen Einkommensdezilen wäre das durchschnittliche Haushaltseinkommen bei einer automatischen Vollanpassung hingegen etwas höher, weil hohe Einkommen besonders stark von der zusätzlichen Anpassung der Tarifstufen profitieren würden. Das Gesamtvolumen der im Jahr 2025 ausgeglichenen kalten Progression beläuft sich auf 7,8 Milliarden Euro. Im Vergleich zu einer automatischen Vollanpassung fällt das Gesamtvolumen damit gemäß den Berechnungen des Budgetdienstes um 183 Millionen Euro bzw. 2,4 Prozent höher aus.