Über den ehemaligen PR-Unternehmer und Lobbyisten Peter Hochegger ist bereits im Juni 2020 – auf eigenen Antrag – Privatkonkurs eröffnet worden. Hochegger gab damals in seinem Antrag an, dass aufgrund von Verbindlichkeiten gegenüber Banken, Behörden, seiner Ex-Frau und einer Steuerberatungskanzlei die Antragstellung auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens notwendig war, da er diese Verbindlichkeiten mit seinem Einkommen als Pensionist nicht mehr bedienen könne.

An diesem Mittwoch ist am Bezirksgericht Wien/Innere Stadt die sogenannte „Zahlungsplan- und Abschöpfungsverfahrenstagsatzung“ über die Bühne gegangen. Laut Angaben des Kreditschutzverbandes von 1870 waren insgesamt Insolvenzforderungen in Höhe von rund acht Millionen Euro zu berücksichtigen. „Der Schuldner bot seinen Gläubigern einen verbesserten Zahlungsplan von 0,28 Prozent an, welcher von den Gläubigern mehrheitlich nicht angenommen wurde“, wie der KSV1870 mitteilt. Das Gericht habe nunmehr „über die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens zu entscheiden“.

Hochegger war in der Causa „Buwog/Terminal Tower“ am 4. Dezember 2020 erstinstanzlich, also nicht rechtskräftig – trotz seines Geständnisses – zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.