An seinen eigenen Tod denken und ein Testament machen. Eine Vorsorgevollmacht erteilen für den Fall, dass man - etwa nach einem Schlaganfall - nicht mehr geschäftsfähig sein sollte. Sich für den Scheidungsfall abzusichern, wenn man gemeinsam ein Haus kauft.
Termine in einem der 40 Kärntner Notariate sind nicht gerade romantische Dates. Nichtsdestotrotz sind sie relevante Termine, die Familienfrieden und Rechtssicherheit schaffen. Mindestens. „Die Motivation, sich rechtlich abzusichern, steigt. Das persönliche Sicherheitsdenken nimmt zu“, beobachtet Notariatspräsident Werner Stein. „Allerdings liegt uns daran, das Bewusstsein bei jüngeren Menschen, jüngeren Familien noch zu schärfen“, sagt Vizepräsidentin Katharina Haiden-Fill.
„Erst, wenn ich alt bin?“
Die Berufsgruppe hat in Kärnten daher bis 9. Oktober Vorsorge- und Immobilienwochen in allen Kärntner Notariaten ausgerufen. Von Winklern bis Bad St. Leonhard kann man sich ein erstes, kostenloses Beratungsgespräch vereinbaren und auf Wunsch auch einen Grundbuchauszug geben lassen, der sonst kostenpflichtig ist. Die richtige Vorgangsweise beim Schenken und Vererben, die Absicherung von Lebensgefährten, Kaufverträge und Treuhandschaften sind die Kernthemen, über die die Notarinnen und Notare aufklären möchten. „Vielfach besteht noch immer der Mythos, dass Lebenspartner erben. Das stimmt aber nicht: Sie erben nur dann, wenn es keine gesetzlichen Erben gibt“, so Stein. Dann das Thema Vorsorgevollmacht. „Die meisten denken, ,das brauche ich erst, wenn ich alt bin‘. Tatsächlich werden die meisten Vorsorgevollmachten im Alter zwischen 50 und 70 schlagend.“ Und es ist auch nicht automatisch so, dass Kinder oder der Ehepartner Vertretungen vornehmen können. Man braucht einen Bevollmächtigten.
Auch das Thema Testament ist mythenumrankt. Es selbst zu verfassen ist ein Risiko, da es sehr strengen Formvorschriften unterliegt. Es könnte ungültig sein. Es nicht immer wieder zu überprüfen, ist ebenfalls fahrlässig. Stein und Haiden-Fill berichten von einem Klienten, der seine Lebensgefährtin als Erbin benannt hatte, von der er sich aber schon lange getrennt hatte. Als er starb, sah seine aktuelle Lebensgefährtin durch die Finger.
Einmal mehr warnen die Notare vor einem vorschnellen Übergeben von Immobilien, denn von einer Schenkung gibt es kein einseitiges Zurück mehr. Haiden-Fill: „Denken Sie jedenfalls daran, Ihre Wohnversorgung abzusichern bzw. sich ein Wohnrecht zu behalten.“
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