Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am heutigen Dienstag über eine Wettbewerbsstrafe für Google und Steuernachzahlungen für Apple. Beide Urteile wurden bestätigt und damit auch die empfindlich hohen Geldbußen. Für Google geht es dabei um eine Strafzahlung von 2,4 Milliarden Euro.

Im Fall von Apple geht es um eine Nachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro in Irland. Im Streit mit der EU-Kommission hat Apple vor dem EuGH eine endgültige Niederlage erlitten. Die Richter in Luxemburg hoben ein vorheriges Urteil zugunsten von Apple auf.

Apple: Mini-Steuerquote unzulässig

Der EU-Kommission zufolge hatte Irland, wo die Europa-Zentrale von Apple sitzt, dem iPhone-Hersteller eine unzulässig niedrige Steuerquote von 0,005 Prozent eingeräumt. Diese verletze die Beihilfe-Richtlinien der Staatengemeinschaft. Sie forderte Irland auf, 13 Mrd. Euro an Steuern von Apple nachzufordern. Eine untere europäische Gerichtsinstanz hatte Apples und Irlands Einspruch gegen diesen Bescheid 2020 stattgegeben. Gegen das aktuelle Urteil kann ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel eingelegt werden. Dieses hat den Angaben zufolge aber keine aufschiebende Wirkung.

Apple äußerte sich enttäuscht und kritisierte, die EU-Kommission ignoriere, dass der Konzern in den USA Steuern entrichtet habe. Irland erklärte, der Vorgang habe allenfalls historische Bedeutung. Gleichwohl überlegt die Regierung nun, was sie mit dem Geldsegen anfängt. Der Betrag wurde im Rahmen der juristischen Streitigkeiten bereits nach Irland überwiesen, dort ruht er auf einem Treuhandkonto.

Anlässlich des Apple-Urteils kritisierte die globalisierungskritische Organisation Attac „das Steuerdumping der Konzerne“. „Die EU-Kommission hat zwar einen faulen Apfel aussortiert, doch die internationalen Steuerregeln sind weiterhin faul und löchrig. Sie ermöglichen es, dass Fälle wie Apple die Regel sind“, so David Walch von Attac Österreich in einer Aussendung.

Google: Marktbeherrschende Stellung missbraucht

Google muss nach einem weiteren Urteil des EuGH 2,4 Mrd. Euro Strafe zahlen. Der Tech-Riese habe seinem eigenen Preisvergleichsdienst einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft und damit seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, entschieden die Richter in Luxemburg.

Die EU-Kommission verhängte gegen Google 2017 die nun bestätigt Geldbuße. Hintergrund war die Einschätzung, dass der Internetriese auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte. Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link. Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein.

Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und anschließend vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH. Dieser wies nun das Rechtsmittel zurück und gab der EU-Kommission endgültig Recht. Das Verhalten von Google sei in diesem Fall diskriminierend und entspreche nicht dem Leistungswettbewerb.

Das Google-Urteil wurde zunächst überwiegend positiv kommentiert. Der deutsche Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßten es als „historisch“. Für das zu Axel Springer gehörende Online-Preisvergleichsportal Idealo erklärte Mitgründer Albrecht von Sonntag, es sei ein „historischer Tag für den Wettbewerb und die Verbraucher in Europa“. Es sei entscheidend, „dass Unternehmen in Europa wissen, wann das Wettbewerbsrecht sie zwingen wird, ihre Technologie mit ihrer Konkurrenz zu teilen“, erklärte außerdem der Chef des Lobbyverbands CCIA (Computer and Communications Industry Association), Daniel Friedlaender.

Nächstes Urteil naht

Die Kartellbehörden in Europa wollen den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft sichern. Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission überzogen Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Milliardenstrafen, die dem Konzern allerdings wegen seines boomenden Online-Werbegeschäfts keine großen Probleme machten. Bereits nächste Woche entscheidet das Gericht der EU über einen ähnlich gelagerten Fall. Dabei geht es um die Frage, ob Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst „AdSense for Search“ andere Anbieter unzulässigerweise behinderte und die Geldbuße der EU-Kommission in Höhe von 1,49 Mrd. Euro gerechtfertigt war. Die Brüsseler Behörde ermittelt zudem gegen den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta.